Antrag auf Mahnbescheid, Geschäftsgebühr

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
StineP

#11

25.06.2007, 11:20

Du schreibst nicht die geminderte Gebühr rein (0,35), sondern den Minderungsbetrag, also den Betrag, um den die 1,0 Gebühr vermindert wird (=0,65)
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#12

25.06.2007, 18:57

@Julita: gibst du bitte im Profil das von dir benutzte Programm mit an :thx

jo genau, der Minderungsbetrag, also der Anrechnungsbetrag muss in den MB rein
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#13

27.06.2007, 12:09

Guten Morgen!!!

Für ganz doofe wie mich:

Ich muss einen MB machen:

Aufgefordert haben wir zur Zahlung von 5.000,00 EUR, hieraus eine 1,3 Geschäftsgebühr inklusive AP und MWST sind 489,45 EUR.

Gezahlt wurden dann 1.000,00 EUR.

MB über 4.000,00 EUR soll jetzt beantragt werden.

ich schreibe bei Sonstige Nebenforderung jetzt die 489,45 EUR rein und bei Sonstige Auslagen "195,65 EUR Minderungsbetrag 3305"

(die hälfte der 1,3er Gebühr ohne AP und Mwst)

IST DAS RICHTIG???

Es ist kein Gebührensprung drin, wenn einer drin wäre, müsste ich dann noch was beachten, bzw. würde sich der Minderungsbetrag ändern?

Ich weiß, ich weiß, es ist ganz schlimm dass ich es nie kapiere, aber ich habe diese Sachen sooo selten und jedesmal qualmt mir wieder der Kopf :-(

DANKESCHÖN SCHONMAL!!!
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#14

27.06.2007, 14:17

Ob mir da heut noch jemand weiterhelfen kann???

:cry:
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#15

16.08.2007, 10:07

Puh, auch ich kämpfe mich durch diesen Wust!

Hab hier auch ein Formular auszufüllen und frage mich gerade, warum man den Anrechnungsbetrag unter Punkt III Auslagen des Antragstellers=sonstige Auslagen eintragen soll? Ist das richtig?

Und überhaupt: Was schreibe ich denn als Bezeichnung rein? Geschäftsgebühr 2300 und Minderungsbetrag 3305?

Hilfe, das ist ja schon höhere Mathematik!!! :D
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
StineP

#16

16.08.2007, 10:49

Jepp - sonstige Auslagen der Minderungsbetrag 3305 und sonstige NF die GG 2300
Antworten