VB zur Vollstreckung in der Schweiz
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 228
- Registriert: 01.07.2006, 21:58
- Beruf: Rechtsanwalts-/Notarfachangestellter
Hallo, ich habe hier einen VB vom AG Uelzen, mit dem ich in der Schweiz vollstrecken soll. Ich habe leider keine Ahnung wie, habe ich noch nie gemacht. Hier im Forum finde ich bei der Suche hauptsächlich immer notarielle Kostennoten, die in der Schweiz vollstreckt werden sollen. Wie muss ich da vorgehen?
Einfach hier im Forum mal "Betreibungsbegehren" suchen. Da hab ich schön öfter geschrieben, wie das funktioniert.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 228
- Registriert: 01.07.2006, 21:58
- Beruf: Rechtsanwalts-/Notarfachangestellter
Hallo, das Formular habe ich mir angesehen, doch ist es nach meiner Auffassung so, dass der Gläubiger aus der Schweiz kommt und dann vollstreckt. Ich habe jedoch eine deutsche Firma als Gläubiger gegen eine schweizerische Firma oder übersehe ich etwas?
Ich habe das schon erfolgreich für deutsche Mandanten gegen Schuldner in der Schweiz gemacht
Übers Betreibungsbegehren bekommst du quasi den Titel ist auch relativ kostengünstig
Übers Betreibungsbegehren bekommst du quasi den Titel ist auch relativ kostengünstig
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 228
- Registriert: 01.07.2006, 21:58
- Beruf: Rechtsanwalts-/Notarfachangestellter
Irgendwie habe ich das Gefühl, wird reden aneinander vorbei. Titel habe ich (einen deutschen). Wenn ich auf die Website gehe, wird als Gläubiger ein schweizerisches Unternehmen verlangt. Ich habe aber ein deutsches Unternehmen. Siehe auch Screenshot oder bin ich auf der falschen Seite?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 4
- Registriert: 24.02.2014, 12:10
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: WinMacs
Gehe mal auf folgenden Link:www.hirschrecht.ch/fileadmin/.../Schwei ... kungsrecht
Du musst einen Antrag auf Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt stellen. Auf deren Website kannst Du meistens das Formular runterladen.
Du musst einen Antrag auf Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt stellen. Auf deren Website kannst Du meistens das Formular runterladen.
Ich hätte mir in dem Fall (vermutlich) den deutschen Titel gespart und gleich das Betreibungsbegehren eingeleitet.
Wie gesagt, ich habe hier schon häufiger dazu geschrieben und auch Links (auch zu den entsprechenden Formularen) eingestellt. Einfach mal suchen gehen.
Wie gesagt, ich habe hier schon häufiger dazu geschrieben und auch Links (auch zu den entsprechenden Formularen) eingestellt. Einfach mal suchen gehen.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 408
- Registriert: 10.04.2016, 21:10
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem:
Wir haben einen Vollstreckungsbescheid, welches dem Schuldner in der Schweiz zugestellt wurde.
So jetzt will ich das Betreibungsbegehren einleiten:
als erstes gebe ich die Hauptforderung ein (mit Zinsen oder ohne)? werden diese vom Betreibungsamt ausgerechnet?
als zweites wollte ich die Verfahrenskosten eingeben und
als drittes Auskünfte und Anwaltsvergütung also die Nebenforderungen auch inkl. Zinsen?
Oder nur die komplette Summe?
Danke Euch
habe folgendes Problem:
Wir haben einen Vollstreckungsbescheid, welches dem Schuldner in der Schweiz zugestellt wurde.
So jetzt will ich das Betreibungsbegehren einleiten:
als erstes gebe ich die Hauptforderung ein (mit Zinsen oder ohne)? werden diese vom Betreibungsamt ausgerechnet?
als zweites wollte ich die Verfahrenskosten eingeben und
als drittes Auskünfte und Anwaltsvergütung also die Nebenforderungen auch inkl. Zinsen?
Oder nur die komplette Summe?
Danke Euch
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 408
- Registriert: 10.04.2016, 21:10
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Hallo Zusammen,
Wir haben das Betreibungsbegehren beantrangt, unsere Mandantin hat einen Zahlungsbefehl bekommen (wir nicht, warum weiß ich leider nicht).
So der Schuldner hat weder an uns gezahlt, noch an unsere Mandantin. Kann der Schuldner auch an das Betreibungsamt zahlen. Muss ich dort nachfragen, bevor ich das Fortsetzungsbegehren beantrage?
Wir haben das Betreibungsbegehren beantrangt, unsere Mandantin hat einen Zahlungsbefehl bekommen (wir nicht, warum weiß ich leider nicht).
So der Schuldner hat weder an uns gezahlt, noch an unsere Mandantin. Kann der Schuldner auch an das Betreibungsamt zahlen. Muss ich dort nachfragen, bevor ich das Fortsetzungsbegehren beantrage?