Ablauf Auslands-ZV / Exequatur-Verfahren

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Alegría
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#1

18.12.2013, 17:28

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zur Zwangsvollstreckung im Ausland und bin mir sicher, dass ihr mir helfen könnt.

Ich habe einen inländischen Kostenfestsetzungsbeschluss. Hauptsache war eine einstweilige Verfügung. Gegner sitzt in Slowenien.

Nun bin ich schon so weit, dass ich weiß, dass ich den KFB nicht als Europ. Vollstreckungstitel bestätigen lassen kann, da es sich bei der geltend gemachten Hauptforderung nicht um eine Geldforderung handelt. Ich muss also eine Bescheinung nach Art. 54 EuGVVO beantragen. Meine Frage hierzu, wie läuft das ab? Schicke ich die vollstreckb. Ausfertigung mit der Bitte um Erteilung der Bescheinigung nach Art. 54 EuGVVO einfach an das Gericht? Hat jemand hier vielleicht eine Musterformulierung für mich?

Wie geht es dann weiter wenn ich die Bescheinigung nach Art. 54 habe. Der KFB muss ja in Slowenien anerkannt werden. An wen wendet man sich da? Oder ist es besser sich eines deutschsprachigen Rechtsanwalts in Slowenien zu bedienen?

Vielen lieben Dank im Voraus!!!
:thx
Ernie

#2

21.12.2013, 07:54

Alegría hat geschrieben:ist es besser sich eines deutschsprachigen Rechtsanwalts in Slowenien zu bedienen?
Jepp.
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