Hallo!
Wer kann mir sagen, wie ich einen MB in die Niederlande beantragen kann.
Gläubiger hat seinen Sitz in Deutschland und der Schuldner den Sitz in den Niederlanden.
Mahnbescheid Schuldner Sitz in NL
- malevil
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 67
- Registriert: 18.09.2009, 09:37
- Beruf: seit 2009 Angestellte in Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei
- Software: Advoware
- Wohnort: Berlin
guten morgen...
hier http://www.ag-warendorf.nrw.de/aufgaben ... /index.php findest du auch noch eine ganz gute zusammenfassung und weitere links zum thema...
hier http://www.ag-warendorf.nrw.de/aufgaben ... /index.php findest du auch noch eine ganz gute zusammenfassung und weitere links zum thema...
- Mileena
- Forenfachkraft
- Beiträge: 201
- Registriert: 13.08.2013, 12:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
Hallo ,
ich hole das Thema mal wieder hoch, denn ich bin trotz Suchfunktion und Google nicht richtig schlau draus geworden.
Unserer Schuldner (ehem. Mandant) wohnt in den Niederlanden.
Ich habe den Mahnantrag seinerzeit an das AG Wedding in Berlin gestellt und nun schreibt das Gericht,
Hatte irgendwo gelesen, dass für Mahnverfahren ins Ausland das AG Wedding zuständig ist... finde aber nicht mehr die Grundlage hierzu.
Bin etwas überfordert
ich hole das Thema mal wieder hoch, denn ich bin trotz Suchfunktion und Google nicht richtig schlau draus geworden.
Unserer Schuldner (ehem. Mandant) wohnt in den Niederlanden.
Ich habe den Mahnantrag seinerzeit an das AG Wedding in Berlin gestellt und nun schreibt das Gericht,
Ich bin mir jetzt gar nicht mehr sicher, wer zuständig ist oder ob ein Europäischer Zahlungsbefehl beantragt werden muss?... der Antragsteller hat die Zuständigkeit des von ihm benannten Prozessgerichts gesondert zu begründen...
Hatte irgendwo gelesen, dass für Mahnverfahren ins Ausland das AG Wedding zuständig ist... finde aber nicht mehr die Grundlage hierzu.
Bin etwas überfordert
- mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1442
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Das Amtsgericht Wedding ist zuständig, wenn du einen deutschen Gerichtsstand hast. Ansonsten muss der Zahlungsbefehl in dem Land beantragt werden, wo der AG seinen Wohnsitz hat.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1442
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Nachtrag, weil ich nicht mehr ändern konnte:
Es gibt eine Entscheidung des BGH (III ZR 150/88), wonach Honorarforderungen auch am Ort der Kanzlei geltend gemacht werden können.
https://research.wolterskluwer-online.d ... 1a0acf9c10
Es gibt eine Entscheidung des BGH (III ZR 150/88), wonach Honorarforderungen auch am Ort der Kanzlei geltend gemacht werden können.
https://research.wolterskluwer-online.d ... 1a0acf9c10
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch