ZV aus österr. Europäischen Zahlungsbefehl nicht möglich
Verfasst: 26.11.2013, 14:22
Hallo,
ich habe hier folgendes Problem: Ich habe einen Titel hier vorliegen (Europäischer Zahlungsbefehl) aus Österreich.
Nun habe ich einen PfÜB beantragt, der nicht erlassen wird, weil angeblich die Voraussetzungen für die ZV hier nicht vorliegen. Es hapert hier an der Zustellung der Vollstreckbarkeitserklärung.
Ich habe zurückgeschrieben, dass das überhaupt nicht notwendig ist. Notwendig sind: Titel (haben wir), Klausel (haben wir) und Zustellung (haben wir). Davon, dass die Vollstreckbarkeitserklärung zugestellt sein muss, hab ich noch nie etwas gehört. Doch -ich soll gefälligst die Zustellung nachholen.
Nein, das wollte ich aber nicht - schreib nochmal zurück, dass das nicht notwendig ist, Europäischer Zahlungsbefehl wird einmal zugestellt und das wars. Ich hab noch das Infoblatt des AG Warendorf beigefügt, da steht das auch drin, dass das nicht notwendig ist. Ich erbitte dann zurückweisenden Beschluss, den ich jetzt vorliegen habe. Es fehlt an der Zustellung eines für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehls. Die Zustellung ist nachgewiesen, reicht jedoch nicht aus, weil es sich zum Zeitpunkt der Zustellung noch nicht um einen Titel handelte. Sowas hab ich ja noch niemals nicht gehört.
Bevor ich dem österreichischen Mandanten jetzt völligen Quatsch erzähle und Rechtsmittel einlege.... Hatte jemand von Euch das schonmal? Ich brauche ein bisschen mehr Argumente bzw. Kanonenfutter
ich habe hier folgendes Problem: Ich habe einen Titel hier vorliegen (Europäischer Zahlungsbefehl) aus Österreich.
Nun habe ich einen PfÜB beantragt, der nicht erlassen wird, weil angeblich die Voraussetzungen für die ZV hier nicht vorliegen. Es hapert hier an der Zustellung der Vollstreckbarkeitserklärung.
Ich habe zurückgeschrieben, dass das überhaupt nicht notwendig ist. Notwendig sind: Titel (haben wir), Klausel (haben wir) und Zustellung (haben wir). Davon, dass die Vollstreckbarkeitserklärung zugestellt sein muss, hab ich noch nie etwas gehört. Doch -ich soll gefälligst die Zustellung nachholen.
Nein, das wollte ich aber nicht - schreib nochmal zurück, dass das nicht notwendig ist, Europäischer Zahlungsbefehl wird einmal zugestellt und das wars. Ich hab noch das Infoblatt des AG Warendorf beigefügt, da steht das auch drin, dass das nicht notwendig ist. Ich erbitte dann zurückweisenden Beschluss, den ich jetzt vorliegen habe. Es fehlt an der Zustellung eines für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehls. Die Zustellung ist nachgewiesen, reicht jedoch nicht aus, weil es sich zum Zeitpunkt der Zustellung noch nicht um einen Titel handelte. Sowas hab ich ja noch niemals nicht gehört.
Bevor ich dem österreichischen Mandanten jetzt völligen Quatsch erzähle und Rechtsmittel einlege.... Hatte jemand von Euch das schonmal? Ich brauche ein bisschen mehr Argumente bzw. Kanonenfutter