Ablauf nach Europ. Zahlungsbefehl (Luxemburg)

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Andreas

#1

22.11.2013, 09:19

:mahlzeit :wink1 :wink2

mal eine - natürlich rein hypothetische! - Frage:

Der Gläubiger hat selbst beim Friedensgericht Luxemburg einen Europäischen Zahlungsbefehl gegen eine in Luxemburg ansässige Firma erwirkt.

Ihm wurde durch das Gericht dann eine unterzeichnete, gestempelte Kopie per Einschreiben/Rückschein zugesandt.

Die Schuldnerin meldet sich telefonisch beim Gläubiger und kündigt Zahlung an.

Da würden mich zwei Dinge interessieren:

1. Wie sollte der Gläubiger vorgehen, wenn tatsächlich Zahlung erfolgt? Muss er dem Gericht die Erledigung mitteilen?

2. Wie ist vorzugehen, wenn keine Zahlung erfolgt? Wird, da der Gläubiger über keine "echte" Ausfertigung, sondern nur über eine Kopie des Titels verfügt, die Zwangsvollstreckung von Amts wegen eingeleitet? Oder wird dem Gläubiger zu gegebener Zeit, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, eine Ausfertigung zum Zwecke der ZV erteilt werden?

Etwas Aufklärung und Erfahrungswerte wären nett. Freue mich auf Antworten :mrgreen:
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