Seite 1 von 1

Zustellung ins Ausland

Verfasst: 20.08.2013, 16:06
von Stephanie86
Hallo Leute...

ich hab mal wieder ein Problem und stehe grad total auf der Leitung...

Wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt und diese soll zusgestellt werden. Problem: Schuldner wohnt in Spanien.
Mein Chef wünscht, daß die einstweilige Verfügung nicht einfach per Einschreiben oder so, sondern durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird.

Ich hab irgendwie noch aus Schulzeiten im Hinterkopf, daß da dann das AG Wedding zuständig wäre. Oder bin ich total auf dem Holzweg und die Zustellung geht so gar nicht ?!?
Habe leider noch nie die Zustellung ins Ausland beantragt.

Wer ist zuständig? Wie funktioniert das?
Hiiiiiiiiiiiilfe...

:?

Re: Zustellung ins Ausland

Verfasst: 20.08.2013, 16:38
von Maximum
Bei unseren einstweiligen Verfügungen, haben wir bisher immer direkt die Auslandszustellung im Rechtshilfeverfahren beim zuständigen Landgericht bzw. Amtsgericht (also dem Gericht, dass den Beschluss erlassen hat) beantragt.

Ruf dort einfach mal an, frag wer dort für die Auslandszustellungen zuständig ist, die können dir dann auch gleich evtl. was zu den Kosten für die Übersetzungen + Zustellung sagen und wie viele beglaubigte Abschriften die brauchen. :wink:

Re: Zustellung ins Ausland

Verfasst: 20.08.2013, 16:41
von Stephanie86
Super ... ! Danke :knutsch

Re: Zustellung ins Ausland

Verfasst: 21.08.2013, 11:57
von Stephanie86
Habe gerade mit der Geschäftsstelle telefoniert und bin zu dem Schluss gekommen, daß ich mir ganz umsonst so den Kopf zerbrochen habe... :roll:

Die Zustellung kann natürlich über das zuständige Gericht erfolgen. Einfach einen formlosen Antrag auf Zustellung stellen, Ausfertigung des Beschlusses beifügen, Abschriften sind nicht notwendig. Um alles andere kümmert sich das Gericht... faszinierend, daß es scheinbar auch mal ganz einfach geht :huepf