Zustellung ins Ausland
Verfasst: 20.08.2013, 16:06
Hallo Leute...
ich hab mal wieder ein Problem und stehe grad total auf der Leitung...
Wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt und diese soll zusgestellt werden. Problem: Schuldner wohnt in Spanien.
Mein Chef wünscht, daß die einstweilige Verfügung nicht einfach per Einschreiben oder so, sondern durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird.
Ich hab irgendwie noch aus Schulzeiten im Hinterkopf, daß da dann das AG Wedding zuständig wäre. Oder bin ich total auf dem Holzweg und die Zustellung geht so gar nicht ?!?
Habe leider noch nie die Zustellung ins Ausland beantragt.
Wer ist zuständig? Wie funktioniert das?
Hiiiiiiiiiiiilfe...
ich hab mal wieder ein Problem und stehe grad total auf der Leitung...
Wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt und diese soll zusgestellt werden. Problem: Schuldner wohnt in Spanien.
Mein Chef wünscht, daß die einstweilige Verfügung nicht einfach per Einschreiben oder so, sondern durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird.
Ich hab irgendwie noch aus Schulzeiten im Hinterkopf, daß da dann das AG Wedding zuständig wäre. Oder bin ich total auf dem Holzweg und die Zustellung geht so gar nicht ?!?
Habe leider noch nie die Zustellung ins Ausland beantragt.
Wer ist zuständig? Wie funktioniert das?
Hiiiiiiiiiiiilfe...