Abrechnungsgrundlage pauschale Exekutionskosten gg. Mandant

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Daniela31
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#1

12.08.2013, 10:44

Hallo habe die Exekution erfolgreich in Österreich durchgeführt. Uns wurden pauschale Exekutionskosten in Höhe von 205,60 € zugesprochen. Nach welcher Rechtsgrundlage rechne ich diese den gegenüber dem Mandanten ab ?

Konnte im Forum hierzu leider nichts finden.

:thx
Ernie

#2

30.08.2013, 13:04

§ 788 ZPO = Kosten der notwendigen Zwangsvollstreckung
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