Hallo!
Habe schon ein paar Beiträge überflogen, allerdings handelte es sich meiner Ansicht nach hauptsächlich um die Zwangsvollstreckung innerhalb der EU. Daher hier mal mein Problem: Es gab ein Urteil in Deutschland. Schuldner lebt mittlerweile aber auf den Bahamas.
Gibt es eine Möglichkeit dort zu vollstrecken?
Zwangsvollstreckung außerhalb der EU
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Die Zwangsvollstreckung wird wohl ähnlich laufen, wie in England, da die Bahamas zur parlamentarischen Monarchie im Commonwealth gehören und somit Staatsoberhaupt die Königin Elizabeth II. als Königin der Bahamas (seit 1953), vertreten durch Generalgouverneur Sir Arthur Alexander Foulkes (seit 14. April 2010) ist.
Allerdings müsste überprüft werden, ob diese zu den überseeischen Gebieten gemäß der EuGVO gehören und somit auch in deren Anwendungsbereich fallen.
Allerdings müsste überprüft werden, ob diese zu den überseeischen Gebieten gemäß der EuGVO gehören und somit auch in deren Anwendungsbereich fallen.