Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem: ich soll durch einen PfÜB eine Honorarforderung pfänden. Der Schuldner sitzt in Braunschweig, der Drittschuldner in Irland.
Kennt sich jemand vielleicht damit aus, wie genau das Verfahren vonstatten geht? Benötigt man von Titel und Antrag auf PfÜB eine entsprechende Übersetzung oder veranlasst das Gericht diese automatisch? Wie geht es nach Erlass des PfÜB`s weiter?
Freue mich über jede Antwort! Schonmal vielen Dank!!!!
Pfändung Honorarforderun - Drittschuldner sitzt in Irland???
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Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss kann durch das Vollstreckungsgericht "ganz normal" erlassen werden. Die Zustellung an den Drittschuldner muss durch den für die Bearbeitung von Auslandssachen zuständigen Rechtspfleger erfolgen. Allerdings muss der irländische Drittschuldner denen in dem Pfüb getroffenen Anordnungen KEINE Folge leiste. Ein von einem deutschen Gericht nach den Vorschriften der hier geltenden ZPO erlassener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat in Irland KEINE WIRKUNG.
Wenn Du in Irland etwas pfänden möchtest, dann geht dies nur nach dem irländischen ZV-Recht...
Wenn Du in Irland etwas pfänden möchtest, dann geht dies nur nach dem irländischen ZV-Recht...