Vollstrecken beim Arbeitgeber in Italien

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EdwineJarvis
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#1

17.05.2013, 11:41

Hallo Zusammen!

Mein erster Beitrag und dann gleich höchstkompliziert. Ich hab schon nach ähnlichen Beiträgen gesucht, bin aber nicht fündig geworden.

Folgendes Problem:

Ich habe einen Titel gegen unseren Schuldner, der gerade auf einem Schiff arbeitet. Alle Versuche, ihn in Deutschland aufzuspüren waren vergebens (am gemeldeten Wohnsitz ist er nicht mehr auffindbar). Ich hab ein vorläufiges Zahlungsverbot an die Reederei geschickt, die mir heute mitteilten, dass unser Schuldner ein befristetes Arbeitsverhältnis hat und das über die Schwester-Reederei in Italien läuft. Von dieser wird er auch bezahlt. Die Schwester-Reederei unterliegt der italienischen Gesetzgebung.

Meine Frage: Wie vollstrecke ich bei einem Arbeitgeber in Italien? Könnte ich es evtl auch ohne Gericht versuchen und die Reederei einfach anschreiben mitsamt Titel? Hab ich noch irgendwas übersehen?

Ich bin in ZV-Sachen weiß Gott kein Genie :/ und bin für jede Hilfe dankbar!

Viele Grüße
EJ
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Anahid
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#2

17.05.2013, 18:09

Ein ähnliches Thema mit PFÜB in Österreich hatten wir hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=64767

Grundsätzlich kannst Du in Deutschland den PFÜB beantragen; ob der Drittschuldner in Italien darauf reagiert, ist aber fraglich. Anschreiben kannst Du den natürlich auch (vielleicht am Besten in englisch). Nur ohne eine gerichtliche Handhabe wird der mit Sicherheit kein Geld an Euch zahlen. Ich würde mal eine deutschsprachigen Rechtsanwalt in Italien raussuchen und den Fragen. Im Zweifel würde ich die ZV eh über einen italienischen Kollegen durchführen lassen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
EdwineJarvis
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#3

21.05.2013, 12:27

Ah prima...dann hab ich erst mal doch nix übersehen :) vielen Dank für die Hilfe!
cosmicmoon
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#4

22.05.2013, 16:08

Wozu ein PfÜB, wenn sich der Drittschuldner sowieso nicht daran halten muss??? DS anschreiben ist sicher erst einmal die kostengünstigste Variante...
Wenn in Italien vollstreckt werden muss, dann sowieso nur mit italienschen Kollegen, da dies ZV in Italien dem Anwaltszwang unterliegt und ziemlich kompliziert ist. Vorher also unbedingt Kostenvoranschlag einholen...
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