Hallo Ihr Lieben,
welche Gebühr kann ich denn für einen Einspruch gegen einen europäischen Zahlungsbefehl abrechnen?
Habe nur den Hinweis gefunden:
"Die Gebühren für das Europäische Mahnverfahren richten sich nach den nationalen Rechtsvorschriften, Berechnungsgrundlage ist der jeweilige Streitwert."
Würde jetzt die Widerspruchsgebühr gem. § 3307 RVG abrechnen.
Ist das richtig?
LG, Britannia
Welche Gebühr für Einspruch gg. europäischen Zahlungsbefehl
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Der Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl ähnelt zwar dem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, entspricht aber doch eher dem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid.
Er lässt daher eine volle 1,3 Verfahrensgebühr nach VV 3100 RVG entstehen (siehe auch OLG Nürnberg Beschluss vom 18.11.2009, Az.: 5 W 2094/09)
Er lässt daher eine volle 1,3 Verfahrensgebühr nach VV 3100 RVG entstehen (siehe auch OLG Nürnberg Beschluss vom 18.11.2009, Az.: 5 W 2094/09)
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Vielen lieben Dank!!cosmicmoon hat geschrieben:Der Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl ähnelt zwar dem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, entspricht aber doch eher dem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid.
Er lässt daher eine volle 1,3 Verfahrensgebühr nach VV 3100 RVG entstehen (siehe auch OLG Nürnberg Beschluss vom 18.11.2009, Az.: 5 W 2094/09)