Schuldner im Ausland, Drittschuldner in Deutschland?????

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mausfrau81
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#1

15.03.2006, 20:56

Hallöchen,
heute habe ich folgendes Problem.

Ich habe Titel gg Schuldner aus Österreich. Nun möchte ich Kto.guthaben pfänden. Die Bank befindet sich in Deutschland. Welches Gericht ist hier zuständig???? Normaler weise ja das Vollstreckungsgericht in dessen Bezirk der Schuldner wohnt. Nur ist das jetzt hier in Österreich? Gibt´s da eine Ausnahmeregelung????? Wenn nicht, wie bekomme ich raus, welches Gericht zuständig ist. Der SCH wohnt in Irschen. Ich habe kein Gerichtsortverzeichnis für Österreich. Gibt´s da evt. eine hilfreiche Internetadresse????
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EFAndi1
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#2

16.03.2006, 12:17

Hallo!

Wolln wir doch mal sehen, ob ich Dir helfen kann...

Ich gehe mal davon aus, dass dein Titel ein deutscher Titel ist, oder? Dann muss die sog. Exekution (so heißt ZV in Österreicht) zunächst in Österreicht bewillgt werden (§ 79 Abs. 1 EO). Das ist dann die Vollstreckbarerklärung, bei der der Schuldner nicht noch mal gehört wird. Zuständig hierfür ist das Bezirksgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Hier könntest du unter www.iww.de versuchen rauszufinden, ob dort eine entsprechende Gerichtsliste vorhanden ist.

Es handelt sich i. ü. um eine sog. Forderungsexekution (§§ 290 bis 324 EO). der Verfahrensablauf ist dann wie bei uns: Vollstreckungsantrag, Titel und bisherige vollstreckungsunterlagen einreichen. Kosten hierfür trägt Schuldner.

Die Gerichtskosten wird dir dann das Gericht in Österreich mitteilen, deine Anwaltsgebühren müsstest du, um es ganz korrekt zu machen, nach dem österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz (warum ist hier bei uns eigentlich keiner auf diesen Namen gekommen?) berechnen. Dieses unterscheidet sich in TArifposten (TP). Konkret dann nach TP 7.

GEnaueres konnte ich jetzt der Zeitschrift "Vollstreckung effektiv" nicht entnehmen.

Ich hoffe, dir erst mal geholfen zu haben. Ach ja, wenn du nach GErichtsbezirken suchst, könntest du ja bei der Österreichischen Botschaft in Deutschland anrufen. Die helfen dir sicher weiter.

:katze2
LG: Andrea
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EFAndi1
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#3

16.03.2006, 12:39

Hallo!

ich habe doch noch eine Internetseite gefunden, wo du dich schlau machen kannst und auch die entsprechenden Formulare vorfindest:

http://www.justiz.gv.at

:katze2
LG: Andrea
Andreas

#4

16.03.2006, 12:56

Kann sein, daß ich damit jetzt falsch liege, weil ich den Fall noch nie hatte, aber ich sehe da ne andere Möglichkeit :
§ 828 Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts
[...]
(2)
1.
Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann.
§ 23 sagt dann :
§ 23 Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands
1.
Für Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche gegen eine Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen derselben oder der mit der Klage in Anspruch genommene Gegenstand befindet.

2.
Bei Forderungen gilt als der Ort, wo das Vermögen sich befindet, der Wohnsitz des Schuldners und, wenn für die Forderungen eine Sache zur Sicherheit haftet, auch der Ort, wo die Sache sich befindet.
Also würde ich mal mit dem AG telefonieren, in dessen Bezirk die Bank liegt, ob die bereit sind, dir einen PfÜB zu erlassen.
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#5

16.03.2006, 14:47

@ Andreas

.... aber müssen wir uns jetzt nicht an diese EU-Vollstreckungsrichtlinie vom 21.10.2005 halten?

O.K. die Idee, erst mal mit dem AG zu telefonieren, ist erst mal gut, aber da wir ja alle die lieben Rechtspfleger kennen...

Ich gehe aber zu diesem Thema am 08.04. sowieso zu einem Seminar hier in Erfurt (willste dich noch anmelden?), danach können wir das Thema noch vertiefen. Mal sehen, was noch so rauskommt.

:katze2
LG: Andrea
Andreas

#6

16.03.2006, 14:50

Erfurt ist ein wenig weit weg von hier :wink:

Ich arbeite ja in Trier, und wohne da auch in der Nähe.

Aber zu einem ähnlichen Seminar (Europäischer Vollstreckungstitel und internationale Zwangsvollstrecung) gehe ich nächste Woche Dienstag. Bin auch mal gespannt, wie's wird und was dabei rübergebracht wird.
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#7

16.03.2006, 15:49

@Andreas

welchen Referenten habt denn Ihr? Wir haben hier eine Dipl.-Rpfl., die ist eigentlich sehr gut. Das Skript habe ich ja schon, denn ich habe dieses Seminar organisiert. Lasse mich aber trotzdem berieseln, denn als Seminarleiter darf ich kostenlos dorthin. Und du?
LG: Andrea
Andreas

#8

16.03.2006, 16:07

Das dürfte dann wohl die gleiche sein, vermute ich mal :D

Dipl.-Rpflin FH Karin Scheungrab, Leipzig

Veranstaltet von der Justinia GmbH.
mausfrau81
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#9

16.03.2006, 17:08

Also habe den PfüB rausgehauen - hatte es dann selbst rausbekommen :lol: und hab´s so gemacht wie´s Andreas vorgeschlagen hatte: PfÜb bei dem AG beantragt, in dessen Bezirk die Bank sitzt (§ 23). Hoffe doch das geht so alles klar.
Ich habe auch eine "Vollstreckbarerklärung und Exekutionsbewilligung" beigefügt (hatte ich schonmal in dieser Sache beantragt, weil wir nen GVZ in Österreich losschicken wollten.

Vielen vielen lieben Dank für eure Hilfe. Ihr seid super!!!! :thx
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wifey
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#10

17.03.2006, 21:15

Hallo mausfrau!

Warte schon gespannt auf Deinen Kurzbericht, ob das so gefunkt hat :omi
Viele Grüße

ich
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