Hallo zusammen,
hatte vielleicht jemand von Euch schon einmal den Fall auf dem Tisch, dass ein us-amerikanischer Titel in Deutschland für vollstreckbar erklärt bzw. anerkannt werden sollte? Mir stellt sich jetzt die Frage, ob es für einen solchen Antrag ein Muster gibt und welche Gebühren dafür anfallen? Als Gerichtskosten setze ich die Nr. 1510 KV GKG (also 200,00 Euro) voraus. Bei den Anwaltskosten frage ich mich, ob es hierfür eine 0,3 Verfahrensgebühr für die Zwangsvollstreckung oder eine andere Gebühr gibt.
Vielen Dank schon mal
Anerkennung Titel USA in Deutschland
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: WinMacs
- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
http://openjur.de/u/494345.html" target="blank
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: WinMacs
- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
Oh ich glaube schon, dass Ernie die Frage somit beantwortet hat Ein bisschen schmökern dazu in der Kommentierung (z. B. Zölller) wird Dir wohl nicht erspart bleiben, da steht nämlich drin welcher "Antrag" zu stellen ist, um durch das Exequaturverfahren zu kommen! Im Zusammenhang mit dem oben verlinkten Urteil sollte dies wohl ausreichend die Frage beantwortet haben