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Aaahhh Vollstreckung aus Urteil

Verfasst: 20.03.2013, 11:31
von Naturini
Hallo,

ich stehe gerade total auf dem Schlauch. Will aus einem Urteil vollstrecken welches vorläufig vollstreckbar ist. Hatte die GS zur Zahlung aufgefordert haben aber nicht gezahlt und ich will jetzt vollstrecken. Brauche ich hier nicht noch einen Zustellungsnachweis vom Gericht, dass das Urteil an die GS zugestellt wurde?

Re: Aaahhh Vollstreckung aus Urteil

Verfasst: 20.03.2013, 11:33
von niva
Ja, brauchst du. Titel, Klausel, Zustellung. Ganz normal. :mrgreen: Und natürlich die Sicherheitsleistung.

Re: Aaahhh Vollstreckung aus Urteil

Verfasst: 20.03.2013, 11:39
von Naturini
Die Sicherheitsleistung steht im Urteil schon mit drin. Das heißt ich schicke jetzt das Urteil an das Gericht mit der Bitte uns das Urteil mit Zustellungsvermerk zurückzusenden da es ja schon vorläufig vollstreckbar ist?

Re: Aaahhh Vollstreckung aus Urteil

Verfasst: 20.03.2013, 11:40
von Ciara
Du musst die Sicherheit bei Gericht hinterlegen oder halt die Vollstreckung nach § 720a ZPO machen.

Re: Aaahhh Vollstreckung aus Urteil

Verfasst: 20.03.2013, 11:52
von Naturini
Ach so ja jetzt ist bei mir der Groschen auch wieder gefallen. Vielen Dank :thx

Re: Aaahhh Vollstreckung aus Urteil

Verfasst: 20.03.2013, 11:52
von niva
Ganz normal, Antrag auf Klausel und Zustellungsvermerk und wie Ciara schon sagt, dass im Urteil steht, dass es vorläufig vollstreckbar ist, reicht nicht aus, die Sicherheit muss nachgewiesen sein bzw. Sicherungsvollstreckung.

Re: Aaahhh Vollstreckung aus Urteil

Verfasst: 20.03.2013, 11:58
von Naturini
Noch eine Frage, kann ich vollstrecken ohne Sicherheitsleistung wenn das Urteil rechtskräftig ist?

Re: Aaahhh Vollstreckung aus Urteil

Verfasst: 20.03.2013, 12:00
von niva
Ja, die Sicherheitsleistung ist ja nur für die vorläufige Vollstreckbarkeit.

Re: Aaahhh Vollstreckung aus Urteil

Verfasst: 20.03.2013, 12:03
von Naturini
Supi vielen Dank :-)

Re: Aaahhh Vollstreckung aus Urteil

Verfasst: 20.03.2013, 12:14
von Naturini
Oh mann jetzt muss ich schon wieder nerven. Hab eine Schuldnerin gegen die ich jetzt vollstrecken möchte und sie wohnt in 23970 Benz. Die Frau vom Gericht in Wismar sagte mir jetzt, dass ich den ZV-Auftrag dort hin schicken muss weil das weiter über Wismar laufen würde nur EV-Sachen würden über das zentrale Vollstreckungsgericht laufen. Das ist doch nicht richtig oder? Ich müsste doch jetzt meinen ZV-Auftrag in Neubrandenburg einreichen? Mache zum ersten Mal eine ZV nach neuem Recht :-(