Hallo,
ich stehe gerade total auf dem Schlauch. Will aus einem Urteil vollstrecken welches vorläufig vollstreckbar ist. Hatte die GS zur Zahlung aufgefordert haben aber nicht gezahlt und ich will jetzt vollstrecken. Brauche ich hier nicht noch einen Zustellungsnachweis vom Gericht, dass das Urteil an die GS zugestellt wurde?
Aaahhh Vollstreckung aus Urteil
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Die Sicherheitsleistung steht im Urteil schon mit drin. Das heißt ich schicke jetzt das Urteil an das Gericht mit der Bitte uns das Urteil mit Zustellungsvermerk zurückzusenden da es ja schon vorläufig vollstreckbar ist?
- Ciara
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Du musst die Sicherheit bei Gericht hinterlegen oder halt die Vollstreckung nach § 720a ZPO machen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- niva
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Ganz normal, Antrag auf Klausel und Zustellungsvermerk und wie Ciara schon sagt, dass im Urteil steht, dass es vorläufig vollstreckbar ist, reicht nicht aus, die Sicherheit muss nachgewiesen sein bzw. Sicherungsvollstreckung.
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Oh mann jetzt muss ich schon wieder nerven. Hab eine Schuldnerin gegen die ich jetzt vollstrecken möchte und sie wohnt in 23970 Benz. Die Frau vom Gericht in Wismar sagte mir jetzt, dass ich den ZV-Auftrag dort hin schicken muss weil das weiter über Wismar laufen würde nur EV-Sachen würden über das zentrale Vollstreckungsgericht laufen. Das ist doch nicht richtig oder? Ich müsste doch jetzt meinen ZV-Auftrag in Neubrandenburg einreichen? Mache zum ersten Mal eine ZV nach neuem Recht