Insolvenz

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Gast

#1

24.05.2007, 14:42

hallo, brauche dringend auch hier eure hilfe:

also. haben ein aufforderungsschreiben gegen einen Schuldner X gemacht am 13.12.06. in der zeitung stand drin, dass über das Vermögen des Schuldners am 14.12.06 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden ist. daher zv-maßnahmen dadurch untersagt sind, haben wir erst mal nichts gemacht. jetzt haben wir vom AG einen beschluss erhalten, dass das verfahren am 14.05.07 eröffnet wurde und wir unsere forderungen anmelden können. Frage ist nur, bekommen wir die gebühr für das aufforderungsschreiben bzw. kann ich diese mit in die anmeldung reinnehmen?! volle 1,3 zzgl Auslagen, MWSt?§ ?
StineP

#2

24.05.2007, 14:48

Hm, also soweit ich mich erinnere, dürfen keine Kosten rein, die mehr drei Monate zurück liegen seit Eröffnungsbeschluss. Kann mich auch täuschen, aber sowas schwirrt mit grad im Kopf umher
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charly03
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#3

24.05.2007, 14:56

Also ich kenn es so, dass alle Forderungen bis zum Datum des Eröffnungsbeschlusses zur Tabelle angemeldet werden können.. Vielleicht noch ein paar andere Meinungen abwarten.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Bianca
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#4

24.05.2007, 15:01

ich stimme charly03 zu. bis zum zeitpunkt der eröffnung alles anmelden.

das mit den drei monaten war was anderes (pfändung innerhalb 3 monate vor eröffnung ist unwirksam im verbraucherinsolvenzverfahren, im regelinsoverfahren 1 monat vorher

liebe grüße

bianca
StineP

#5

24.05.2007, 15:10

ok, thx...

hatte da nur wage was im Kopf
Gast

#6

24.05.2007, 15:55

cool :thx

@charly/ bianca: hast du denn vielleicht auch nen §?
Gast

#7

24.05.2007, 16:21

Du meldest ja die Forderung sowieso mit dem Formular an.

Zum Nachweis, daß die Kosten wirklich entstanden sind, würde ich vorsorglich das Aufforderungsschreiben beifügen.

Wozu brauchst Du denn dann die §§
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wifey
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#8

24.05.2007, 22:42

Du kannst die Forderung natürlich auch ohne das Formular anmelden :klugscheiss aber §§ brauchst Du da auch nicht.

Auf jeden Fall die Durchschrift des Aufforderungsschreibens beifügen und alles anmelden was geht !!!
Viele Grüße

ich
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