Seite 2 von 2

Verfasst: 23.05.2007, 12:14
von Gast
Nur ein Tipp für die Zukunft, warte das nächste Mal bis zum Erlass. Im VB-Antrag kannste dann immernoch die Zahlung mitteilen. Du musst nur darauf achten, daß Du die Zahlung nicht angibst vor dem Erlass des MBs.

Verfasst: 23.05.2007, 12:24
von Gast
Setzt das Gericht dann nicht im Nachhinein die Gebühr 3305 nachträglich wieder niedriger an, wenn ich im VB-Antrag die Zahlung angebe und das Gericht sieht, dass sich das Datum der Zahlung mit dem MB-Eingangsdatum gleicht?

Verfasst: 23.05.2007, 12:36
von StineP
Die Gebühr 3305 ist ne "feste Gebühr" Das Gericht ist nicht berechtigt, die irgendiwe zu ändern.

Nur der Wert für die Gebühr im VB ändert sich dann