Wann genau entsteht die Gebühr 3305 VV RVG?

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Gast

#1

23.05.2007, 11:45

Könnt ihr mir sagen, wann genau die Gebühr 3305 VV RVG entsteht?

Ich habe folgendes Problem:

Ein Mahnbescheid wurde am 25.04.2007 gefertigt und mit gleichem Datum per Post versandt. Hauptforderung 4.998,00€.
Am nächsten Tag rief die Mandantin an und sagte, dass mit Datum vom 25.04.2007 500,00€ vom Gegner auf die Hauptforderung bezahlt worden seien.
Dies habe ich dem Gericht im gleichen Zuge mit einer Monierungsantwort mitgeteilt und gebeten, sie möchten die 500,00€ von der Hauptforderung in Abzug bringen.
Nun bekomme ich die Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten. Die Gerichtskosten sollen auf den vollen Hauptforderungsbetrag (4.998,00€) eingezahlt werden, aber die vom Gericht ausgerechnete RA-Gebühr 3305 VV wird jetzt nur auf EUR 4.498,00 berechnet (also Hauptforderung abzgl. Zahlung).
Habe mit dem Rechtspfleger telefoniert und der sagt mir, dass die Gerichtskosten mit Einreichung des MB´s entstehen, also auf 4.998,00€ und die RA-Gebühr erst mit Erlass des MB´s und der Erlass war nach der Zahlung, so dass die RA-Gebühr auf den niedrigeren Betrag berechnet wurde.

Ich bin jetzt der Meinung (obwohl ich sie nicht unbedingt schriftlich belegen kann) dass die RA-Gebühr mit Anfertigung und Raussenden des MB´s entsteht und da hatten wir ja noch keine Kenntnis von der Zahlung.

Wie seht ihr den Sachverhalt?
StineP

#2

23.05.2007, 11:46

Da GK entstanden sind und Ihr tätig wart, würde ich auch die 3305 abrechnen.
Gast

#3

23.05.2007, 11:47

Du hast den Mahnbescheid ja über die volle Summe beantragt, deswegen sind auch bei euch die vollen Gebühren entstanden und von der Gegenseite zu erstatten.

Auch mit den Gerichtskosten ist das so. Die werden nach dem ursprünglichen Antrag berechnet und sich auch so zu bezahlen.

Beide Beträge müssen jedoch vom Gegner gezahlt werden.
StineP

#4

23.05.2007, 11:51

Ich glaube, ihre Frage bezieht sich nicht auf die GK (das ist ja klar, dass die entstehen), sondern, ob die Gebühr 3305 bereits mit Fertigung des Antrags und Losschicken entsteht..
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Curry
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#5

23.05.2007, 11:52

Meiner Meinung nach geht das nach der Fertigstellung des MB und ich würde auch die 3305 auf den vollen Betrag anrechnen. Sollte das das Gericht nicht so sehen, dann dürfte ja wenigstens eine vorzeitige Beendigung für die 500,00 € in Frage kommen und ihr könntet diese Gebühr noch im MB geltend machen.
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#6

23.05.2007, 11:55

Also meiner Meinung entsteht die Gebühr mit Antrag bei Gericht. Und da ihr den MB ja schon raus geschickt habt, kannst du sie meiner Meinung nach auch abrechnen. (Das steht glaub ich auch so im RVG für Anfänger.) ;-)
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Gast

#7

23.05.2007, 11:56

Habe eben auch nochmal im RVG Kommentar nachgelesen, da steht ja eindeutig:

"Tätigkeit - Der RA des Antragsstellers verdient die Gebühr des VV 3305 mit jeder Tätigkeit des Anwalts im Zusammenhang mit einem Mahnbescheisantrag. Es genügt die Entgegennahme der Information"

Was ist hier mit Information gemeint? Die Auftragserteilung zur Fertigung eines MB´s? Ich denke schon. Werde gleich nochmal den Rechtspfleger anrufen
Suse
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#8

23.05.2007, 11:59

RVG für Anfänger

Diese Gebühr fällt an, mit der Einreichung des Antrages auf Erlass des MB bei Gericht
LG, Ela
Suse
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#9

23.05.2007, 12:01

Dann frag ihn doch mal, wie er die RA Gebühren berechnet hätte, wenn du ihm die Zahlung nicht schon in der Monierung mitgeteilt hättest, sondern erst bei Antrag auf Erlass des VB. Da sind zwischenzeitliche Zahlugnen ja eigentlich einzutragen.
LG, Ela
Gast

#10

23.05.2007, 12:12

Natürlich ist das zentrale Mahngericht Schleswig nur bis 12 Uhr zu erreichen, also bis morgen warten.

Meine Auffassung steht jetzt, die RA-Gebühr 3305 VV muss auf den ursprünglichen Hauptforderungsbetrag berechnet werden und wenn nicht, dann bitte über die gezahlten 500€ eine Gebühr nach 3306 VV

Vielen Dank für eure Antworten und Anregungen.
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