Nichtzahlung festgesetzte Kosten Verfahrensgebühr Nr. 3309??

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Gast

#1

22.05.2007, 09:46

Hallo Leute!

Im Büro machen wir hauptsächlich Strafrecht. Deswegen habe ich schon Probleme bei Kostensachen, die über die "basics" hinaus gehen... traurig aber wahr..... Meine Frage: Wenn ein Mandant die festgesetzten Kosten nicht innerhalb der zwei Wochen zahlt, kann die Gegenseite dann eine 0,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG geltend machen? im Gesetz steht nur: Die Gebühr entsteht für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung.... und die ZV wurde ja noch nicht betrieben.... M.E. ist das doch die Gebühr, die man bei einem Vollstreckungsauftrag ansetzen kann..... Gibt es diesbezüglich irgendwelche Entscheidungen???

Sonnige Grüße und entschuldigt meine Nichtwissenheit ;o)
StineP

#2

22.05.2007, 09:54

Die Gebühr kann man auch ansetzen, wenn man ne ZV androht und durch Zahlung des Schuldners aufgrund dieser Androhung die Zwangsvollstreckung gar nicht erst betrieben werden muss. Steht irgendwo in der Nummer oder Vorbemerkung.

Kommt es dennoch zur ZV, dann schluckt die Gebühr, die für den Auftrag entsteht, diese für die Androhung.
Gast

#4

22.05.2007, 10:12

Hallo Sternenfee!

Meines Erachtens kann die Gegenseite eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 geltend machen. § 103 Abs. 1 ZPO besagt, dass der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten (= festgesetzte Kosten) nur auf Grund eines zur ZV geeigneten Titels (= KfB) geltend gemacht werden kann. Das ist bei euch der Fall: Die Gegenseite hat nen vollstreckbaren Titel, mit dem sie die Kosten gegen euren Mandanten beitreiben kann.

Es genügt dabei, wenn die Gegenseite euch bzw. euerem Mandanten eine Vollstreckungsandrohung schickt. Sprich: Wenn ihr die festgesetzten Kosten nicht bezahlt, droht euch die ZV! Ne Vollstreckungsandrohung ist eine ZV-Maßnahme (§ 18 Abs. 3. RVG).

Hör dir aber nochmal andere Meinungen an, ne?
StineP

#5

22.05.2007, 10:25

Hab nichts anderes behauptet.......
Gast

#6

22.05.2007, 10:28

@ StineP: Hab a bissi länger gebraucht wegen der §§... Warst halt schneller :respekt
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