Seite 1 von 1

PfüB - Schulder aus den Niederlanden

Verfasst: 21.05.2007, 16:32
von Nell
Hallo zusammen!
Soll aus einem Titel vollstrecken gegen einen Schuldner, dessen Wohnsitz in den Niederlanden ist. Der Drittschuldner hat allerdings seinen Sitz in Deutschland.
Muss ich hier irgendeine Besonderheit beachten?
Danke für eure Hilfe!

LG
Nell

Verfasst: 21.05.2007, 16:34
von Andreas
Da der Drittschuldner in Deutschland sitzt, ist das kein Problem.

Der GV wird den PfÜB an den Schuldner normalerweise einfach per Post zustellen, und gut ist.

Das ist deshalb so, weil die Pfändung ihre Wirksamkeit ja mit Zustellung an die Drittschuldnerin erlangt.

NACHTRAG:

§ 829 Abs. 3 S. 1 ZPO:
"Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen."

Verfasst: 21.05.2007, 16:45
von Nell
Dankeschön!

Ja, ein Blick ins Gesetz ist manchmal doch ganz hilfreich.. :D

Verfasst: 21.05.2007, 19:35
von Janin
Stimme Andreas zu

Re: PfüB - Schulder aus den Niederlanden

Verfasst: 31.08.2015, 12:14
von refana87
Hallo,

ich greife den Beitrag noch mal auf mit einer Frage.

Wenn der Drittschuldner in Deutschland seinen Sitz hat, brauche ich dann eine Vollstreckbarerklärung aus den Niederlanden oder reicht der ganz normale Titel aus, wenn in Deutschland vollstreckt wird?

Re: PfüB - Schulder aus den Niederlanden

Verfasst: 31.08.2015, 14:23
von Ernie
Titel aus D oder NL?

Re: PfüB - Schulder aus den Niederlanden

Verfasst: 31.08.2015, 14:57
von refana87
Titel aus Deutschland