Hallo,
ich soll einen MB gegen Ryanair Head Office, Sitz in Irland machen. Chef hat mich angewiesen MB beim AG Stuttgart zu beantragen. Das kann doch nicht richtig sein, oder? Bin jetzt etwas verunsichert. Außerdem, wie kann ich den gesetzlichen Vertreter rauskriegen? Die Flugbuchung wurde bestätigt von Ryanair Holding plc/Ryanair Ltd.?
Gruß vom Tölpel
MB gegen Firma in Irland
- Anahid
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Ryanair als Drittschuldner. Die müssten doch dann einen Sitz in Deutschland haben (zumindest Tochtergesellschaft), oder? Ich denke ja nicht, dass Dein Schuldner bei Ryanair in Irland angestellt ist.
Das Problem von Tölpel hab ich damals nicht gesehen. Es kann aber sein, dass der Chef mit Stuttgart bei ihr Recht hat. Nämlich dann, wenn es sich z.B. um eine Arbeitsrechtssache handelt und das Streitgericht bei Widerspruch Stuttgart ist.
Das Problem von Tölpel hab ich damals nicht gesehen. Es kann aber sein, dass der Chef mit Stuttgart bei ihr Recht hat. Nämlich dann, wenn es sich z.B. um eine Arbeitsrechtssache handelt und das Streitgericht bei Widerspruch Stuttgart ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Entschuldigt bitte, dass ich mich erst heute melde - war krank. Also bei unserem Fall haben wir unseren Europ. Mahnantrag zurückbekommen. Irgendwas mit der zustellungsfähigen Anschrift war nicht in Ordnung. Chef hat sich dann entschlossen das Mahnverfahren vor dem AG Stuttgart (Wohnsitz Mdt. Baden.-Württm.) Als streitiges Gericht haben wir das für den Abflugsort zuständige Gericht angegeben mit Begründung der Zuständigkeit. Danach mussten wir einen Vorschuss von 17,85 € für die Übersetzungskosten bezahlen. Das haben wir getan, MB wurde erlassen, Ryanair hat über Anwalt in Hamburg Widerspruch einlegen lassen. Das ist der Stand der Dinge.
Grüße vom Tölpel
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- Loki
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Nach meinen Recherchen hat Ryanair keinen Sitz in Dtld. Welche Anschrift habt ihr im MB angegeben? Die in Dublin? In Irland braucht man für die ZV einen dort ansässigen Zustellungsbevollmächtigten, also werden wir irische Anwälte beauftragen.
- Muschel
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Hallo, ich muss das Thema mal vorholen. Jetzt bin ich in derselben Situation MB gegen Ryanair. Adresse in Dublin habe ich, aber im MB Antrag wird nach einer Postleitzahl gefragt. Es gibt dort aber wohl keine (so wie in Deutschland). Wenn ich nichts eintrage oder 5 Nullen eingebe komme ich nicht weiter.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Soenny
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Um was geht es denn? Hier ist zu prüfen, ob nicht auch am Ort des Abflug- oder ANkunftsflughafens geklagt werden kann
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Um Erstattungsansprüche der Fluggastrechtverordnung. Als streitiges Gericht habe ich das des Abflughafens genommen. Bin bei der Eingabe des Antragsgegners nicht weitergekommen (mit der Anschrift in Irland). Nach mehrmaligen Versuchen wurden die 5 Nullen als Postleitzahl akezeptiert. Dann sollte ich aber noch einen Vertreter eingeben (den habe ich gar nicht finden können). Ohne diese Eingabe gings auch nicht weiter.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)