Zwangsvollstreckung

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Annie29

#1

18.05.2007, 10:31

Hallo Ihr alle zusammen!

Habe da mal eine Frage. Folgendes Problem.

Vollstreckungsbescheid durch Bank ergangen, Gesamtschuldner Eheleute XY. Eheleute trennen sich und im Scheidungsurteil wird vereinbart, dass Exfrau Verbindlichkeiten aus dem VB voll übernimmt. Exmann ist nun durch Inkasso angeschrieben worden, soll zahlen. (Angeblich wurde mit Exfrau und dem Inkasso eine Vereinbarung getroffen, nach dem Urteil.) VB lautet gesamtschuldnerisch zur Zahlung verpflichtet, Exfrau hat aber im Scheidungsurteil Zahlungsbereitschaft angegeben und auch im Urteil steht es so. Exmann Zahlungsunfähig! Welche Möglichkeit hat er jetzt gegen sie das Urteil durchzusetzen und die Zahlung durch sie auch vornehmen zu lassen? Wie sich gegen das Inkasso verhalten, wenn wenn diese Vereinbarung doch durch Urteil rechtskräftig ist?

Wäre über Ratschläge sehr verbunden.
Gast

#2

18.05.2007, 10:34

Wenn er zahlungsunfähig ist, dann muss sich das Inkassobüro doch wieder an sie wenden???

Ich nehme mal an, daß ihr den Ehemann vertretet, oder???

Meiner Meinung nach, kann die Ehefrau diese Vereinbarung nicht allein kippen, da diese Vereinbarung zwischen den Eheleuten ja sogar im Urteil festgehalten wurde. Deswegen wird die Ehefrau dies allein zahlen müssen.

Andere Möglichkeit wäre, daß der Ehemann die Verbindlichkeiten zunächst zahlt und sich den Betrag im Wege des Schadenersatzes von seiner Frau wiederholen kann. Dazu muss dann aber ein MB bzw. eine Klage eingereicht werden.
StineP

#3

18.05.2007, 10:38

Also die einzige Möglichkeit, während der Inkassogeschichte zu reagieren, das Urteil in KOpie an die Firma zu schicken mit dem Verweis, dass die Frau in Anspruch genommen werden muss. Aus die Maus würde ich sagen
Kleeblatt
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#4

18.05.2007, 10:47

Sehe ich auch so wie StineP. Außerdem ist der Exehemann doch zahlungsunfähig und die beiden sind Gesamtschuldner, da muss die Frau zahlen.
Annie29

#5

18.05.2007, 12:45

Also ich habe es auch so gesehen und entsprechend das Inkasso so darauf hingewiesen. Sie stellen sich hin und meinen, dass das Urteil für sie keine Wirkung hat und sie nicht der Auffassung sind, dass die Exfrau zahlen soll. Nur dann frage ich mich aber, was dann noch Urteile für eine Wirkung haben sollen? Wenn diese gar nicht anerkannt werden.
Zumal unser Mandant ja eh zahlungsunfähig ist und die von ihm eh kein Geld sehen. Käme doch für sie dann recht, wenn sie die Forderung durch die eintreiben können. Es besteht ja auch irgendeine Vereinbarung zwischen der Ex und dem Inkasso. Nur rücken die diese Vereinbarung nicht raus!!!
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Grübchen
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#6

18.05.2007, 12:51

MAl grundsätzlich zu INkasso Büro. Die wollen nur eins - die KOhle. UNd da ist denen eigentlich jedes MIttel Recht. Auch dummes rum gequatsche. Eine Vereinbarung die angeblich besteht aber nicht vorgelegt wird ist für Dich bzw. für deinen Chef nicht interessant. ZUm anderen kann die Ehefrau VEreinbarungen mit der ganzen Welt diesbezüglih treffen auch das ist egal. Laut Urteil hat sie die Schulden übernommen und fertig. Das Inkasso Büro kann sich nur and ei Frau halten. Der Mann ist da raus. SChlicht und ergreifend. Wenn die was anderes meinen sollen sie das vor GEricht bringen.
LG Grübchen
Annie29

#7

18.05.2007, 12:58

@Grübchen
Ja stimme ich Dir zu. Mit denen kannst handeln wie auf dem Bauernmarkt. Nur das Problem ist ja, es gibt auch andere die vielleicht nicht so auf dem Gebiet etwas Ahnung haben und wenn sich diese Unternehmen nicht an die Gesetze halten, ist derjenige ganz schnell paar Scheine los. Ich werde da jetzt mal etwas deutlicher werden und dem Inkasso mal die Zähne zeigen.
Wir werden mal sehen, wer hier den längeren Atem hat.
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NORTHERN DINO
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#8

18.05.2007, 16:56

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe:

Die Bank hat einen Titel gegen die Eheleute als Gesamtschuldner.

Danach trifft man eine Vereinbarung, dass die Ehefrau zahlen soll.

Das sind nach meiner Auffassung 2 verschiedene Paar Schuhe. Was interessiert die Bank, was später abgemacht wurde? Die Bank vollstreckt aus ihrem Titel gegen die Eheleute als Gesamtschuldner. Demnach müsste auch der Mann zahlen und könnte sich das Geld aufgrund der späteren Abmachung von der Frau wiederholen. In diese spätere Abmachung ist aber die Bank nicht involviert.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Manu_75

#9

18.05.2007, 17:41

Da bin ich mit meinem Vorredner absolut einer Meinung. Welche Vereinbarungen die Eheleute untereinander getroffen haben bzw. welche Rechtsstreitigkeiten oder Titel zwischen den beiden existieren, hat auf die Gesamtschuldnerhaftung gegenüber der Bank (dem Inkassobüro) keinen Einfluß. Dort haften nach wie vor beide und der Ehemann kann sich das Geld IM INNENVERHÄLTNIS von seiner (Ex-) Frau hinterher wiederholen.

Ich als Inkassobüro (von denen ich im Großen und Ganzen auch nicht wirklich viel halte!) würde mich auch erstmal an denjenigen halten, von dem ich was bekommen könnte. Wenn aber beim Ehemann ohnehin "nichts zu holen" ist, kann er das ja relativ locker auf sich zukommen lassen, oder? Vielleicht habt Ihr Kenntnis über Vermögenswerte, Bankkonten, Arbeitgeber der Ehefrau und könntet das netterweise dem Inkassobüro mitteilen??? ;-)
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