Guten Morgen Ihr lieben Kollegen!
Kleine Frage zum Start in den Tag:
Meine Chefinnen und ich haben gestern darüber gesprochen, wann mit der alten Mwst abgerechnet wird und wann mit der neuen?!
Ist es richtig, dass nur weil ich jetzt im Jahr 2007 eine Angelegenheit aus 2006 abrechne, 19 % Mwst berechne obwohl die Tätigkeit im Jahr 2006 stattfand?
Und im Mahnverfahren...wenn im Jahr 2006 ein Mahnbescheid beantragt wurde und im Jahr 2007 gehts weiter, wird dann aufgerechnet?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und ich wünsche euch einen angenehmen Arbeitstag!
Mwst im Mahnverfahren!
- j3NN
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 647
- Registriert: 03.04.2006, 20:29
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Krefeld
Also wenn angenommen eine Sache 2006 stattgefunden hat, Termin war im November und Urteil kam im Dezember und nun habt ihr nix mehr gemacht, wird mit 16 % abgerechnet. Hätte der Termin allerdings im Januar stattgefunden, wären 19% Märchensteuer fällig.
Und wenn man mit dem Mahnverfahren 2006 begonnen hat und 2007 gehts weiter, dann auch mit 19%. So habe ich es bisher zumindestens verstanden, lasse mich da auch gerne eines besseren belehren
Und wenn man mit dem Mahnverfahren 2006 begonnen hat und 2007 gehts weiter, dann auch mit 19%. So habe ich es bisher zumindestens verstanden, lasse mich da auch gerne eines besseren belehren
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Entscheidend ist, wann die Angelegenheit beendet wurde und der Gebührenanspruch fällig ist. Wann der Anspruch fällig ist kannst du in § 8 RVG nachlesen. Bei gerichtlichen Angelegenheiten also meistens, wenn eine Kostengrundentscheidung ergeht. Ist der Anspruch 2006 fällig 16 %, sonst 19 %.
Beim MB ist es auch so, wenn die Angelegenheit 2007 beendet ist, muss 19% genommen werden.
Beim MB ist es auch so, wenn die Angelegenheit 2007 beendet ist, muss 19% genommen werden.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
jep und die MB und VB Gebühr ist eine Angelegenheit, also beides nach 19 % (die weiteren 3 % MwSt der MB Gebühr musst du selbst noch im VB geltend machen unter sonstige Auslagen oder so)
Super...danke! Wollte mich nur nochmal vergewissern. Das war auch unser letzter Stand der Dinge!
Wenn ich Euch nicht hätte
Dank und Gruss...laurie
Wenn ich Euch nicht hätte
Dank und Gruss...laurie
Danke für die Frage,
ich wollte diese auch schon stellen.
Es grüßt herzlichst
powerkueken
ich wollte diese auch schon stellen.
Es grüßt herzlichst
powerkueken