Vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung

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Tigerentchen
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#1

13.05.2007, 16:04

"Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar..."

Unsere Mandantin möchte die Sicherheit per Bankbürgschaft hinterlegen. Wie weise ich die Hinterlegung bei der Vollstreckung nach? Muss ich die Orignal-Bankbürgschaftsurkunde beifügen?

Habe so etwas noch nie gemacht. :roll:
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wifey
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#2

13.05.2007, 20:30

Also wir fügen immer die Originalurkunde der Bank bei! Bin bis jetzt noch nie auf die Idee gekommen, das nicht mit dem Original zu probieren .... :oops:
Viele Grüße

ich
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Curry
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#3

13.05.2007, 21:28

Ich würde da auch die Originalurkunde beifügen.
Curry

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Tigerentchen
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#4

13.05.2007, 21:29

Mache ich dann so...

Vielen Dank Euch beiden!
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Curry
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#5

13.05.2007, 21:37

Bitteschön!
Curry

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