In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Tigerentchen
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#1
13.05.2007, 16:04
"Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar..."
Unsere Mandantin möchte die Sicherheit per Bankbürgschaft hinterlegen. Wie weise ich die Hinterlegung bei der Vollstreckung nach? Muss ich die Orignal-Bankbürgschaftsurkunde beifügen?
Habe so etwas noch nie gemacht.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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wifey
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#2
13.05.2007, 20:30
Also wir fügen immer die Originalurkunde der Bank bei! Bin bis jetzt noch nie auf die Idee gekommen, das nicht mit dem Original zu probieren ....
Viele Grüße
ich
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Curry
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#3
13.05.2007, 21:28
Ich würde da auch die Originalurkunde beifügen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Tigerentchen
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#4
13.05.2007, 21:29
Mache ich dann so...
Vielen Dank Euch beiden!
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Curry
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#5
13.05.2007, 21:37
Bitteschön!
Curry
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