Zwangsvollstreckung in den Niederlanden

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Sugar86
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#1

27.04.2007, 18:35

Hi, ich arbeite seit einer Woche in einer Kanzlei und bin dort die einzige RAFA. Meine neue Chefin kam gestern zu mir und hat mir einen Vollstreckungsbescheid mit Zustellungsbescheinigung (Ausland) gegeben und gemeint "ich weiß nicht, wie das in den Niederlanden funktioniert, machen sie sich mal schlau" Ich denk, dass das ein Test ist und ich hab keine Ahnung wie das ganze Funktionieren soll...... Ich bin für jede Hilfe dankbar (am besten so schnell wie möglich!!!)

Schönes Wochenende.
Janin

#2

27.04.2007, 20:34

So genau kann ich Dir eigentlich nicht weiter helfen. Ich weiß aber von Seminaren (Engler), dass ZV in den Niederlanden sehr kostenintensiv ist und die dortigen Anwälte einen kräftigen Vorschuss für ihre Tätigkeit verlangen. Meist decken sich die Kosten mit der Forderung, so dass sich die ZV in den Niederlanden nicht lohnt.
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Curry
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#3

30.04.2007, 09:00

Ich kann dir da auch nicht direkt weiterhelfen, ich weiß ebenfalls durch ein Seminar, dass die Kosten, die aufgrund der ZV in den Niederlanden entstehen, nicht der Schuldner tragen muss, sondern der Gläubiger. Da die Kosten meist sehr hoch sind, lohnt es sich eben nicht unbedingt, dort die ZV durchzuführen.
Curry

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immer
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#5

08.05.2007, 12:02

Soweit ich weiß kostet ne Vollstreckung in NL mit allem Drum und Dran (Anwalts- und Gerichtskosten, Vollstreckbarerklärung, Übersetzungen, GV-Kosten etc.) ca 800 €.

Wenn Du nen deutschen Anwalt in NL brauchst, kann ich Dir Rechtsanwalt Ulrich Thöle in Den Haag empfehlen. Tel. 0031-70-3475121, Fax 0031-70-3838903. Wenns nur um Forderungseinzug geht, kann auch die Duits- Nederlandse Kamer van Koophandel (Deutsch- Niederländische Handelskammer), ebenfalls in Den Haag, weiterhelfen. Tel. 0031-70-114100, Fax 0031-70-3114199.
Anton79
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#6

08.05.2007, 12:42

interessantes thema,

mich interessiert auch, ob die Kosten der zV auch beim Gegner dann einzutreiben sind oder ob die in jedem fall beim schuldner haften bleiben.
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immer
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#7

09.05.2007, 14:58

Ich hab zwar mal in NL Praktikum gemacht, mich aber mit Kostenrecht nur sehr am Rande beschäftigt. Wenn ich mich recht erinnere ist es in NL so, dass Gerichtskosten in voller Höhe erstattungsfähig sind und Anwaltskosten nur in der vom Gericht festgelegten Höhe (k.A. wie sich diese berechnet). Das Anwaltshonorar wird üblicherweise nach Stunden abgerechnet und da kommt eben meist mehr als die erstattungsfähigen Kosten raus. Auf diesen Mehrkosten bleibt der Mandant sitzen. Aber immer noch besser als nicht zu vollstrecken und somit gar nix zu kriegen.

Die Anwaltskosten sind verhandelbar, so dass sich dadurch auch der nicht erstattungsfähige Betrag beeinflussen lässt, evtl. sogar auf Null reduzieren. Im Grunde ist es in NL ähnlich wie wenn in D nach Honorarvereinbarung abgerechnet wird.
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