Guten Morgen,
ich habe 2009 eine Zwangsvollstreckung im Ausland durchführen lassen, so dass Ende 2012 die Kosten der Zwangsvollstreckung verjähren würden.
Kann mir jemand sagen, ob ich den Antrag auf Kostenfestetzung gem. § 788 ZPO jetzt auch im Ausland (letztes Vollstreckungsgericht) beantragen muss?
Einen schönen letzten Arbeitstag vor dem WE an alle
Baffi
KFA 788 ZPO - letzte Vollstreckung im Ausland
Verjähren Kosten einer Vollstreckungsmaßnahme, die im Ausland unternommen wurde, tatsächlich nach 3 Jahren?