Guten Morgen Ihr Lieben!
Ich möchte einen europäischen Zahlungsbefehl in Österreich beantragen. Adresse etc. habe ich schon alles herausgefunden.
Kann mir vielleicht jemand sagen, wie ich dort die Gebühren des Rechtsanwalts geltend machen kann und in welcher Höhe? Unsere Hauptforderung beträgt EUR 860,00.
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus
Europäischer Zahlungsbefehl Österreich, RA-Gebühren
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Hallo Majo,
nein ich möchte den Zahlungsbefehl erst beantragen, noch nicht vollstrecken. Mir geht es jetzt darum, wo ich genau in dem Antrag und in welcher Höhe die auf unserer Seite dafür ja anfallenden Gebühren eintragen kann/muss. (In Deutschland ja Nr. 3305 VV RVG.)
nein ich möchte den Zahlungsbefehl erst beantragen, noch nicht vollstrecken. Mir geht es jetzt darum, wo ich genau in dem Antrag und in welcher Höhe die auf unserer Seite dafür ja anfallenden Gebühren eintragen kann/muss. (In Deutschland ja Nr. 3305 VV RVG.)
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Der Schuldner sitzt in Österreich. Wenn ich es bis jetzt nicht falsch verstanden habe muss ich dann dort den Zahlungsbefehl beantragen oder habe ich das bis jetzt komplett falsch verstanden?
Also ich wäre eigentlich ein bisschen glücklich wenn ich das falsch verstanden hätte
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- koffeinkonsumentin
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Wo sitzt denn der Antragsteller?
Wenn dieser in Deutschland sitzt, kannst du hier zwischen dem deutschen Auslandsmahnverfahren und dem Europäischen Mahnverfahren entscheiden.
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Guten Morgen!
Der Antragsteller sitzt in Deuschland. Mein Chef meint, dass es sich mehr "Eindruck" auf den Schuldner macht, wenn er einen Zahlungsbefehl vom österreichischem Gericht bekommt.
Und wie läuft das bei diesen Zahlungsbefehlen mit den RA-Gebühren, die dafür anfallen? Dass ich die Gerichtskosten gleich mit in den Antrag nehmen muss habe ich schon rausbekommen. Nur was mit den RA-Gebühren passiert weiss ich leider überhaupt nicht. Ich habe schon mit dem Gericht in Österreich telefoniert, die Dame wusste leider auch nur, dass die Gerichtskosten mit rein müssen aber was die RA-Gebühren angeht, konnte sie mir auch nicht weiterhelfen
Der Antragsteller sitzt in Deuschland. Mein Chef meint, dass es sich mehr "Eindruck" auf den Schuldner macht, wenn er einen Zahlungsbefehl vom österreichischem Gericht bekommt.
Und wie läuft das bei diesen Zahlungsbefehlen mit den RA-Gebühren, die dafür anfallen? Dass ich die Gerichtskosten gleich mit in den Antrag nehmen muss habe ich schon rausbekommen. Nur was mit den RA-Gebühren passiert weiss ich leider überhaupt nicht. Ich habe schon mit dem Gericht in Österreich telefoniert, die Dame wusste leider auch nur, dass die Gerichtskosten mit rein müssen aber was die RA-Gebühren angeht, konnte sie mir auch nicht weiterhelfen
- koffeinkonsumentin
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Das Feld, in das die Kosten kommen, ist im Antragsformular unter Ziffer 9 "Kosten", als Code dann 02 "Sonstige" nehmen.
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Kann ich in dem Fall wie bei den Gerichtskosten das Feld Betrag frei lassen wenn ich die Höhe der dafür anfallenden RA-Gebühren nicht weiß?
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RA-Gebühren = § 13 i. V. m. Nr. 3305 VV RVG => Gebühr für Mahnverfahren = Gebühr für europäischen Zahlungsbefehl!