ZV mit EUVT in England

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Ethan Weber
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#1

27.06.2012, 10:12

Hallo zusammen,

ich habe mich nun wirklich durch das Forum gekämpft und verzweifel gerade an der Fülle von Informationen.
Es liegt ein EUVT welcher unbestritten ist vor und dieser soll nun in England vollstreckt werden.

Das Formular N349 habe ich bereits gefunden, gibt es eine deutsche verständliche Ausfüllhilfe?
Was mache ich mit dem Formular nach dem ausfüllen, an welche Stelle wird es geschickt?
Was benötige ich noch außer dem EUVT und N349?
Muss ich eine Kontaktperson mit englischem Sitz angeben?
Kann ein deutsches Konto angegeben werden um, bei erfolgreicher Pfändung, die Summe zu erhalten?

Es ist für mich das erste Mal, dass ich mich mit dem Thema beschäftige.


Gruß
Ethan
warintharpa
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#2

27.06.2012, 23:10

Zuletzt geändert von warintharpa am 27.03.2018, 23:13, insgesamt 1-mal geändert.
cosmicmoon
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#3

09.07.2012, 17:22

Ich gehe mal davon aus, dass Dein Titel bereits als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt wurde :-) Zum Formular N 349 gibt es hier sehr gute Infos: http://www.iww.de/ve/archiv/auslandsvol ... and-f42311" target="blank
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