Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in EU"

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Ernie

#1

28.03.2012, 12:22

Hier ist der von den Teilnehmern des am 23.03.2012 in Hamburg absolvierten Seminars gewünschte Sammelthread für die Thematik: "Europäische Vollstreckungstitel und Zwangsvollstreckung im europäischen Ausland"!
Renosab
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#2

28.03.2012, 13:08

:wink1 dann fang ich mal an:

Klage - Gegner wohnt in Deutschland vertreten durch Anwalt - VU vom 13.10.2010 (Beklagtenvertreter erklärt kein Mandat zu haben)- Gegner in der Schweiz untergetaucht - öffentliche Zustellung

1. LugÜ I findet Anwendung
2. müsste ich die Adresse des Gegners in der Schweiz rauskriegen
3. kann ich vergessen weg. öffentlicher Zustellung ? hab hier in meinen Unterlagen stehen - Problem bei öffentl. Zustellung !!
(Zustellung des das Verfahren einleitende Schriftstück an den Gegner nachweisen) Klage mit beifügen und Zustellbescheinigung -
muss ich Zustellungsbescheinigung des Gerichts anfordern?
Pilgrim

#3

28.03.2012, 13:10

:dankeschoen Ernie

Dann wolle wa mal anfangen:

Ich hab euch ja schon von meinem VU in Leipzig erzählt. Nun werde ich es nochmal nach Leipzig schicken und darum bitten, mir doch den richtigen Anhang I zu schicken. Muss ich dem VU dann eigentlich auch schon ne Übersetzung mitschicken?
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#5

28.03.2012, 13:21

Renosab hat geschrieben::wink1 dann fang ich mal an:

Klage - Gegner wohnt in Deutschland vertreten durch Anwalt - VU vom 13.10.2010 (Beklagtenvertreter erklärt kein Mandat zu haben)- Gegner in der Schweiz untergetaucht - öffentliche Zustellung

1. LugÜ I findet Anwendung
2. müsste ich die Adresse des Gegners in der Schweiz rauskriegen
3. kann ich vergessen weg. öffentlicher Zustellung ? hab hier in meinen Unterlagen stehen - Problem bei öffentl. Zustellung !!
(Zustellung des das Verfahren einleitende Schriftstück an den Gegner nachweisen) Klage mit beifügen und Zustellbescheinigung -
muss ich Zustellungsbescheinigung des Gerichts anfordern?
Hab grad meine Unterlagen nicht da, aber soweit ich mich erinnere geht eine öffentliche Zustellung nicht. Hast du ein Zustellnachweis für die Klage?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Renosab
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#6

28.03.2012, 13:23

ich habe ein Schreiben des LG vorliegen, dass der beklagten Partei die Klage zugestellt wurde.. ist das Nachweis genug?
Pilgrim

#7

28.03.2012, 13:27

Renosab du wieder mit deinen ausgefallenen Akten.

Art. 47 EuGVÜ/LugÜ I: Die Partei, welche die ZV betreiben will, hat ferner vorzulegen: Die Urkunden, aus denen sich ergibt, dass die Entscheidung nach dem ... und dass sie zugestellt worden ist (Titel, Klausel, Zustellung).

Das ist dann so ein Titel, den du dir an die Wand hängen kannst.
Renosab
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#8

28.03.2012, 13:32

:pfeif
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#9

28.03.2012, 13:37

Renosab hat geschrieben:ich habe ein Schreiben des LG vorliegen, dass der beklagten Partei die Klage zugestellt wurde.. ist das Nachweis genug?
Das dürfte reichen, aber wenn du keine Anschrift in der Schweiz hast, kommst du halt nicht weiter.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Ernie

#10

28.03.2012, 14:50

Pilgrim hat geschrieben:Muss ich dem VU dann eigentlich auch schon ne Übersetzung mitschicken?
Nein! Die Übersetzung brauchst Du dann für das Anerkennungsverfahren in dem Land, in dem die Vollstreckung durchgeführt werden soll (Aufenthalt des Schuldners).
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