Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in EU"

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Ernie

#201

22.05.2014, 16:59

Ich schubse mal den Thread für die Teilnehmer an dem besagten Seminar:

Die Dozentin wird ein Buch über das Seminarthema veröffentlichen, was wohl im August 2014 käuflich zu erwerben sein wird:

Europäische Zwangsvollstreckung - Manuela Messias - Deutscher Anwaltverlag, Bonn

Ich hab´s vorbestellt! :pfeif
Autotextkönigin
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#202

23.05.2014, 06:50

Oh, danke für den Tipp.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Pilgrim

#203

27.05.2014, 15:31

Hallo ihr Lieben,

ich habe einen Mahnbescheid beantragt, der in Polen vom Schuldner natürlich nicht abgeholt wurde.

Könnt ihr mit sagen, was ich jetzt noch beantragen kann? Ich meine, der wohnt doch dort :roll:

Ganz liebe Grüße und Ernie das Buch brauch ich auch :smile:
Pilgrim

#204

18.06.2014, 08:26

Ich hab schon wieder ein Problem :cry:

Ich habe ein polnisches Urteil und auch die Bescheinigung des polnischen Gerichts in Anhang V. Die Übersetzungen liegen mir auch vor. Jetzt hab ich beim AG Bezirk des Schuldners hier in Deutschland die Anerkennung des Titels beantragt. Klar, mein Fehler, es hätte das LG sein müssen. Jetzt schickt mir das AG die Unterlagen zurück und schreibt, "dass mein Antrag nicht nachvollzogen werden kann, da bereits die Vollstreckungsklausel vorhanden ist. Eine weitere Klausel durch das deutsche Gericht ist nicht erforderlich" Anschließend bekommt der Mandant eine Gerichtskostenrechnung über 90 Euro nach Hause :shock:

Meiner Meinung nach muss der Titel doch aber anerkannt werden und das AG hätte die Unterlagen mit dem Vermerk, dass beim LG der Antrag zu erfolgen hat, zurückschicken müssen. Geh ich da so fehl in meiner Annahme?

Und vor allem, was ist mit den Gerichtskosten? Sind die wirklich zu zahlen?
Janaaa
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#205

15.08.2014, 11:34

Ich habe auch ein Problem...

Ich habe diese "Bestätigung als europäischen Vollstreckungstitel" beantragt. Jetzt schreibt mir das Gericht zurück, dass das nicht möglich ist, da im Mahnverfahren Einspruch gegen den VB eingelegt wurde und verweist auf Artikel 3 (1) b VO EG 805/2004.

Jetzt meine Frage: ist das Mahnverfahren im Sinne des Artikels als gerichtliches Verfahren anzusehen?
Ich bin der Meinung, dass das Gericht hier Recht hat... Bin mir aber nicht sicher.

Danke :)
Ernie

#206

08.04.2016, 07:59

Ernie hat geschrieben:Ich schubse mal den Thread für die Teilnehmer an dem besagten Seminar:

Die Dozentin wird ein Buch über das Seminarthema veröffentlichen, was wohl im August 2014 käuflich zu erwerben sein wird:

Europäische Zwangsvollstreckung - Manuela Messias - Deutscher Anwaltverlag, Bonn

Ich hab´s vorbestellt! :pfeif
Das Buch wird wohl erst Ende 2016 / Anfang 2017 auf den Markt kommen.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#207

08.04.2016, 08:11

Danke für den Hinweis, zuletzt hieß es noch Juni 2016.
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