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ZV in Dänemark

Verfasst: 16.04.2007, 15:18
von Summerof77
Hallo Mädels und Jungs!

:P

Hab eine Schuldnerin, die gerade nach Dänemark ausgewandert ist. Habe dort bisher nicht vollstreckt und bin beim Suchen immer wieder auf die Vollstreckbarkeitserklärung gestoßen. Mein schlaues Buch sagt dazu, ich muß eine Klage bei dem für den Schuldner zuständigen Amts-/Landgericht einreichen. Andererseits gibt es auch im anderen schlauen Buch ein Gesetz, welches das anders regelt (AVAG) und außerdem weiß ich, daß ab 01.07.2007 eine neue Entscheidung in Kraft tritt.

Was ich nicht weiß: Was mache ich jetzt hier genau? Wie lasse ich den Titel wo umschreiben? Oder ist das ganze teuer? Meine Forderung beläuft sich auf ca. 200,-- € und der MAndant ist schwierig. Will dem auch gerne Kosten ersparen, wenn ich weiß, wie teuer das wird und wie lange das dauert.

Hat einer einen Plan?

Liebe (25 ° warme) Grüße

Summer

Verfasst: 16.04.2007, 16:16
von Gast
Es gibt die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21.04.2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen.

Diese Titel muss man bestätigen lassen.

Nur leider beteiligt sich ausgerechnet Dänemark nicht daran. Ich denke, Du kannst Die Forderung nur im Klagewege weiter verfolgen.

Kann Dir leider nicht weiter helfen, sorry!!

L.G. Schlaubi

Verfasst: 16.04.2007, 16:21
von Summerof77
Danke, das bestätigt zumindest meine Vermutung mit der Klage. Allerdings soll es ab 01.07.07 anders werden. Ist ein Beschluß vom 04.04.07, der dann rechtskräftig wird. Irgend ein Bündnis. Ich wurde aber nicht so recht schlau daraus.

LG

Summer

Verfasst: 16.04.2007, 16:25
von Gast
Das würde mich dann aber mal interessieren!!!! Hab davon nämlich noch nix gehört.

L.G.

Verfasst: 16.04.2007, 16:30
von Summerof77

Verfasst: 16.04.2007, 16:31
von Summerof77

Verfasst: 17.04.2007, 12:38
von Gast
Danke Dir!!


L.G. Schlaubi