Zwangsvollstreckung auf einer Messe

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Schnubbel
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#1

30.01.2012, 18:05

Hallo, liebe Forenmitglieder,

die Patentanwaltstante hat mal wieder ein Problem: Wir hatten gegen einen italienischen Mandanten wegen offener Honorarforderungen einen europäischen Zahlungsbefehl erwirkt. Die Zwangsvollstreckung in Italien ist aber mit etlichen Kosten verbunden. Nun haben wir festgestellt, dass unser Mandant im Februar als Aussteller auf der "Ambiente" in Frankfurt auftritt, und da kam uns die Idee, bei dieser Gelegenheit die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Wir nehmen zwar nicht an, dass unser Mandant wirklich soviel Bargeld bei sich hat, aber wenn der Gerichtsvollzieher dann den Ausstellungsstand bzw. die dort angebotenen Waren pfänden will, wird der Druck hoffentlich groß genug, um unseren Mandanten zur Zahlung zu bewegen. Grundsätzlich sollte das ja wohl kein Problem sein. Ich bin mir nur nicht sicher, was ich dabei alles beantragen kann/soll/muss bzw. was ich nicht tun darf. Die Textvorgabe unserer Anwaltssoftware beinhaltet so einiges, was mir völlig unpassend zu sein scheint... Das einzige, dessen ich mir ziemlich sicher bin, ist, dass ich den Schuldner nicht zur Abgabe der EV zwingen kann. Aber sonst??? Ich habe schon vorhandene Literatur zum Thema gewälzt, bin dabei aber überhaupt nicht schlauer geworden. Leider ist das ein bißchen eilbedürftig. Wenn also irgendjemand auch nur mit einem guten Tipp dienen kann, wäre ich sowas von dankbar.
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Soenny
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#2

30.01.2012, 18:17

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank

Das Berufsfeld ist nach intensiver Überlegung des Forenteams eine Pflichtangabe. Bitte fülle es daher aus.

Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, müssen wir uns vorbehalten, diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar zu löschen.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#3

31.01.2012, 09:11

Und wie mache ich das??? Ich weiß zwar, wie ich an mein Profil komme, aber nicht, wie ich da was ändern oder ergänzen kann...
Ehrlich: Ich habe nicht die Zeit, mir stundenlang erstmal alles mögliche durchzulesen darüber, was ich hier alles machen kann und wie. Ich kann mich erinnern, mich mal vorgestellt zu haben. Ich dachte, das sollte reichen. Ich wollte eigentlich nur eine Antwort auf meine Frage haben. Warum macht ihr es einem so schwer?
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#4

31.01.2012, 09:14

Und wir haben leider auch nicht die Zeit uns seitenweise Vorstellungen durchzulesen und bei allen User zu behalten, wie die sich vorgestellt haben.

Also ergänze bitte Dein Profil: mein Foreno, Profil, und dort die Angabe zur Berufstätigkeit.
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Soenny
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#5

31.01.2012, 09:15

Weil es Forenregeln gibt ;)

Du gehst auf "Mein FoReNo"

dann

"Profil"

und da gibst du bei Tätigkeit deinen Berufsstand ein, das ist nicht schwer ;)
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#6

31.01.2012, 10:19

Ich weiß, das ist zwar eigentlich nicht der richtige Ort, um darüber zu diskutieren, aber ich möchte einerseits jetzt auch nicht unbedingt eine neue Diskussion lostreten, andererseits trotzdem meine Meinung loswerden. Vielleicht solltet ihr die Forenregeln einfach deutlicher kommunizieren. Für mich sind das Nebensächlichkeiten, und für die habe ich mir zugegebenermaßen nicht die Zeit genommen. Ihr habt wohl zuviel davon, ich nicht. Nachdem ich nun mein Profil ergänzt habe, frage ich mich wirklich, wozu das Theater jetzt eigentlich gut war. Die einzige Pflichtangabe im Profil ist die ach so überaus wichtige Postleitzahl! Ich habe sie notgedrungen eingesetzt, weil ich eine Antwort auf meine Frage haben möchte. Die Angabe über meine Tätigkeit ist keine Pflichtangabe. Also warum reitet ihr dann so darauf herum? Ich habe sie jetzt ergänzt, um Euch zufriedenzustellen. Ich bin grundsätzlich vorsichtig und gebe daher nur ungern Informationen über mich heraus, die niemanden etwas angehen bzw. die nicht wirklich notwendig sind. Für die Beantwortung meiner Frage ist es m. E. gar nicht entscheidend zu wissen, welcher Tätigkeit ich nachgehe. Außerdem ist das ja wohl sowieso aus meinem Beitrag erkennbar, denke ich. Es tut mir leid, das sagen zu müssen, aber das finde ich mal wieder so typisch deutsch: Die Einhaltung der Vorschriften geht über alles, auch wenn sie nicht nachvollziehbar sind (um nicht zu sagen: widersinnig). Sowas macht mich immer wütend und traurig...
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Soenny
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#7

31.01.2012, 10:36

Dann solltest du, bevor du hier solche Sachen von dir läßt, den beiden oben eingestellten Links mal folgen und dir das durchlesen, dann weiß du auch warum es Pflicht ist, auch wenn es kein Pflichtfeld ist und dann wüßtest du auch, daß die Forensoftware ein solches Pflichtfeld nicht hergibt im Moment.

Es sollte in einem Fachforum kein Problem sein, seinen Beruf anzugeben und das aus diversen Gründen, die sich dir beim Lesen der Forenregeln erschließen dürften.
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Jupp03/11

#8

31.01.2012, 11:24

Und ich dachte, nur Rentner hätten keine Zeit.
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#9

31.01.2012, 22:10

So und wenn nun wieder Ruhe eingekehrt ist, dann würde ich den für die Messe zuständigen Gerichtsvollzieher (damals war es noch Walter Horz) anrufen (ein ganz Netter), der einem immer gleich sagt, was zu beantragen ist und was er braucht...

Jetzt dürfte es der Herr OGV Stein sein? http://www.ag-frankfurt.justiz.hessen.d ... 2389e48185" target="blank

Auch hier gibt es Infos: http://www.pfalz.ihk24.de/linkableblob/ ... 4816.repl2" target="blank
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