Hallo!
Ich habe mir hier die letzten Stunden so einiges im Forum sowie auch im übrigen Internet zum Thema ZV in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgelesen.
Habe jetzt -denke ich- alles begriffen, mir stellt sich jetzt aber noch eine Frage:
Wie genau sieht denn so ein Antrag auf Erteilung der Bestätigung eines europäischen Vollstreckungstitels aus?
Kann man einfach schreiben:
"In Sachen
(...)
beantragen wir, uns eine Bestätigung über die europäische Vollstreckbarkeit für den Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts vom ... zu erteilen"
Muss ich auf VO (EG) Nr. 805/2004 verweisen?
Liebe Grüße
Antrag für europäischen Vollstreckungstitel
- Bino
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anstelle von "europäische Vollstreckbarkeit" würde ich "als Europäischer Vollstreckungstitel" schreiben.
Ist Dein Schuldner Verbraucher?
Dann noch dazu:
Der Schuldner ist Verbraucher. Die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit. b und d EuVTVO sind erfüllt, denn bei Erlass der Entscheidung wohnte der Schuldner noch im Ursprungsland des Titels.
Ist Dein Schuldner Verbraucher?
Dann noch dazu:
Der Schuldner ist Verbraucher. Die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit. b und d EuVTVO sind erfüllt, denn bei Erlass der Entscheidung wohnte der Schuldner noch im Ursprungsland des Titels.
- Mietzemau
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? Ich hatte das gleiche Problem letztes Jahr, dann hab ich so ein Formular gefunden, ausgefüllt, dann bekam ich die Zahlungsaufford. der GK und dann nahm das Weitere seinen Lauf. Ich habe da nichts geschrieben oder so.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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- Forenfachkraft
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- Beruf: Rechtspfleger
- Wohnort: Stadt in NRW
Das Justizportal NRW enthält u. a. Informationen über die Zwangsvollstreckung in den anderen EU-Mitgliedstaaten:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... /index.php
Hinsichtlich des Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen wird insoweit auf die entsprechende Info Bezug genommen:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... euvtvo.pdf
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... /index.php
Hinsichtlich des Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen wird insoweit auf die entsprechende Info Bezug genommen:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... euvtvo.pdf