Antrag auf Ausfüllen der Bescheinigung von Anhang V

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
Pilgrim

#1

13.10.2011, 08:21

Guten Morgen,

es ist kurz nach 8 und ich hab schon die erste Frage.

Ich beantrage jetzt beim polnischen Gericht, dass sie mir die Bescheinigung nach Art. 54 ausstellen. Ich schicke also nun den im Internet gefundenen und ausgedruckten Anhang V mit. Soweit so gut. Aber ich kann doch beim Gericht in Zielona Gora meinen Antrag nicht in deutscher Sprache stellen, oder? Wie macht ihr das?

Das ist alles Neuland für mich.
warintharpa
Forenfachkraft
Beiträge: 197
Registriert: 28.05.2010, 08:51
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Stadt in NRW

#2

13.10.2011, 14:31

Ich würde einfach den Vordruck in polnischer Sprache an das polnische Gericht übersenden.
Das polnische Gericht wird dann sicherlich die Bescheinigung zu der polnischen Entscheidung ausfüllen.
Der Vordruck steht im Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen in allen Amtssprachen der EU online zur Verfügung.

Weitere Einzelheiten können der entsprechenden Info im Justizportal NRW entnommen werden:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... l-I-vo.pdf
Antworten