ZV und Nachlasssache

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
Gast

#1

27.03.2007, 21:08

Hallöchen,

kennt sich jemand mit Nachlasssachen aus bzw. hat jemand Erfahrung damit, wie man an Sachen eines Verstorbenen kommt? Ohje das lässt sich schwierig erklären...
Wir haben ein Räumungsurteil erwirkt; der Schuldner ist Erbe eines Verstorbenen, dessen Mietverhältnis er gem. § 564 BGB fortsetzt; beim Schuldner ist nix zu holen, deswegen wollen wir an die Nachlasssache, bevor der Schuldner darüber verfügt.
So, wer verfügt über Konto, EC-Karte etc. ????
Ordnungsamt nahm Wertgegenstände des Verstorbenen in Verwahrung, zumindest haben wir ein Protokoll in der Akte, welche Sachen alles in der Wohnung gefunden worden sind.
Ich blick da irgendwie nicht durch....
Hat jemand schon mal so’n Fall gehabt... bevor ich hier weiterschreibe und es eh keiner versteht, weil ich mich, weil ich mich wiederum nicht auskenne, unverständlich ausdrücke :roll:
Benutzeravatar
suncat
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 316
Registriert: 09.09.2005, 11:11
Wohnort: Garmisch-Partenkirchen
Kontaktdaten:

#2

28.03.2007, 09:07

Steht der Schuldner wirklich schon als Erbe fest? Ruf doch einfach mal beim zuständigen Nachlaßgericht an. Wenn er schon feststeht, hat er die Konten usw. schon übergeben bekommen. Wenn er noch nicht feststeht, ist vielleicht ein Nachlaßpfleger bestellt worden!
Liebe Grüße

suncat
Feelein
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 30.01.2007, 12:42
Wohnort: Meenz

#3

30.03.2007, 09:46

Ja, daran habe ich auch gerade eben gedacht. Uns wenn er die Sachen schon übergeben bekommen hat, müsste dann ja auch wieder was bei ihm zu holen sein, oder?
Mahlzeit!
Bärchen

#4

30.03.2007, 09:54

suncat hat geschrieben:Steht der Schuldner wirklich schon als Erbe fest? Ruf doch einfach mal beim zuständigen Nachlaßgericht an. Wenn er schon feststeht, hat er die Konten usw. schon übergeben bekommen. Wenn er noch nicht feststeht, ist vielleicht ein Nachlaßpfleger bestellt worden!
:zustimm

Wenn ihr da was pfänden wollt, brauht ihr auf alle die 100 %ige Gewissheit, dass er der Erbe ist. Am besten eine Kopie vom Erbschein in den Händen halten.
Antworten