Hallöchen,
kennt sich jemand mit Nachlasssachen aus bzw. hat jemand Erfahrung damit, wie man an Sachen eines Verstorbenen kommt? Ohje das lässt sich schwierig erklären...
Wir haben ein Räumungsurteil erwirkt; der Schuldner ist Erbe eines Verstorbenen, dessen Mietverhältnis er gem. § 564 BGB fortsetzt; beim Schuldner ist nix zu holen, deswegen wollen wir an die Nachlasssache, bevor der Schuldner darüber verfügt.
So, wer verfügt über Konto, EC-Karte etc. ????
Ordnungsamt nahm Wertgegenstände des Verstorbenen in Verwahrung, zumindest haben wir ein Protokoll in der Akte, welche Sachen alles in der Wohnung gefunden worden sind.
Ich blick da irgendwie nicht durch....
Hat jemand schon mal so’n Fall gehabt... bevor ich hier weiterschreibe und es eh keiner versteht, weil ich mich, weil ich mich wiederum nicht auskenne, unverständlich ausdrücke
ZV und Nachlasssache
- suncat
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Steht der Schuldner wirklich schon als Erbe fest? Ruf doch einfach mal beim zuständigen Nachlaßgericht an. Wenn er schon feststeht, hat er die Konten usw. schon übergeben bekommen. Wenn er noch nicht feststeht, ist vielleicht ein Nachlaßpfleger bestellt worden!
Liebe Grüße
suncat
suncat
suncat hat geschrieben:Steht der Schuldner wirklich schon als Erbe fest? Ruf doch einfach mal beim zuständigen Nachlaßgericht an. Wenn er schon feststeht, hat er die Konten usw. schon übergeben bekommen. Wenn er noch nicht feststeht, ist vielleicht ein Nachlaßpfleger bestellt worden!
Wenn ihr da was pfänden wollt, brauht ihr auf alle die 100 %ige Gewissheit, dass er der Erbe ist. Am besten eine Kopie vom Erbschein in den Händen halten.