Mahnverfahren Schweiz

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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darksky
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#1

25.03.2007, 18:59

Hallo zusammen.
Haben in der Fa. einen Fall, wo der Schuldner in der Schweiz sitzt (Privatperson).
Schuldner hat an Mdt in D über ebay einen laptop verkauft. Verkauf geplatzt durch Verkäufer, Geld des Mdt war bereits in die Schweiz überwiesen. Tja jetzt muss der Verkäufer ja das Geld zurück bezahlen. Auf Aufforderungsschreiben kommt keine Zahlung.
Was kann man da machen? Chef sagte erkundigen sie sich mal, toll dacht ich :roll:
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Gast

#2

26.03.2007, 17:32

Es ist kein Problem einen internationalen Mahnbescheid zu beantragen bei dem Gericht Deines Mandanten. Auch für die Schweiz geht das internationale Mahnverfahren.

Hab hier kleinen Text aus dem Internet reingestellt von

http://www.inkasso-anwalt.com/inkasso_a ... p?linkid=4


"Losgelöst von der gerichtlichen Zuständigkeit findet nach dem Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz bei erforderlicher Zustellung des Mahnbescheides im Ausland das Mahnverfahren nur statt, wenn der Schuldner seinen Sitz in einem der folgenden Länder hat:

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich (UK) von Großbritannien und Nordirland

Zusätzlich ist zu beachten, dass die Frist zum Widerspruch einen Monat beträgt, wenn der Mahnbescheid im Ausland zugestellt werden muss. Die Rücklaufzeit für den Zustellungsnachweis kann trotz Europäischer Zustellungsverordnung sehr lange dauern. Die Gerichtsstandsvereinbarung ist zu belegen, wenn der Gläubiger sich darauf berufen möchte.

Die Aussichten auf Erfüllung der eigenen Forderungen sind jedoch vorsichtig einzuschätzen. Es kann deshalb bei hohen Forderungen im Einzelfall sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten. Bei der Ermittlung eines Rechtsanwalts in Ihrer Angelegenheit können Ihnen die Verbände in den jeweiligen Ländern als erste Ansprechpartner helfen:"

Oft fallen für Auslandsmahnbescheide hohe Übersetzungskosten an. Das dürfte ja bei der Schweiz nicht der Fall sein. Für Details und ein Formblatt für den Mahnbescheid und eben Gerichtskosten für internationale Zustellung und evtl. Übersetzung würde ich kurz mal beim Gericht anrufen und nachfragen.

Die zweite Möglichkeit wäre natürlich noch einen Rechtsanwalt direkt in der Schweiz zu beauftragen.

Hoffe das hilft Dir ein bißchen weiter
Gast

#3

26.03.2007, 17:52

kann man da nicht ein mahnbescheid an das amtsgericht schöneberg schicken.. hab ich so in erinnerung.
Gast

#4

26.03.2007, 18:06

Nein das Amtsgericht Schöneberg ist dann zuständig wenn der Antragsteller (und nicht wie hier der Antragsgegner) im Ausland sitzt. Es gilt einfach die Grundregel von dem Mahngericht des Antragstellers. Weiß aber nicht ob für die Auslandsmahnbescheide auch ein automatisiertes Mahnverfahren gilt, glaube es gibt extra Formulare. So wars jedenfalls noch vor zwei Jahren.
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darksky
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#5

26.03.2007, 19:01

hm, das ist schon mal gut zu wissen.
Mit schweizerischen Anwalt beauftragen hat Chef zwar gesagt, könnten wa machen, aber die Schweizer Anwälte lassen sich nach Std abrechnen und verlangen nicht grad wenig. Mandant ist leider nicht wirklich zahlungskräftig (noch in der Ausbildung). Schuldner wie es scheint leider auch nicht. :roll:
Naja muss noch mal mit chefchen reden, was wa jetzt machen. Ich sollte mich nur mal schlau machen, ob mahnverfahren auch ginge. Wenn jemand noch konkreteres weis, oder soeinen Mb schon mal gemacht hat, immer her mit den infos :wink:
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Andreas

#6

27.03.2007, 11:39

Such dir einfach mal ein Inkassobüro in der Schweiz, gibt's sicher genug, und ruf da mal an. Dürfte der schnellste und sicherste Weg sein.
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NORTHERN DINO
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#7

27.03.2007, 11:47

Weitere Lösung: Das Mahngericht Niedersachsen in Uelzen hält auf seiner Homepage eine Info-Broschüre als PDF-Datei vor, die laufend aktualisiert wird. Dort kann man auch etwas über Auslandszustellung eines MB nachlesen.
~ Grüßle ~
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