Insolvenzeröffnung im Ausland während laufenden Verfahrens

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Jeanie1984
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#1

23.06.2011, 09:54

Ich weis nicht mehr weiter...

Wir haben folgenden arbeitsrechtlichen Fall:

Die Klage datiert vom 17.04.2009, wonach der Beklagte, ein eingetragener Kaufmann für logistische Dienstleistungen, verurteilt wird, Löhne für Februar und März 2009 zu bezahlen. Er hat seinen Sitz in Deutschland. Ein erster Termin fand dann auch statt. Am 28.05.2009 hat der Beklagte eine Zahlung in Höhe von EUR 400,00 an unseren Mandanten geleistet.

Mit Beschluss des "High Court of Justice" wurde mitgeteilt, dass der Beklagte mit Adresse in London Insolvenz beantragt hat. In dem Beschluss heißt es "trading at ...., Germany as ... e.K. be adjudged bankrupt".

Was heißt das nun für uns? Wie geht das Verfahren nun weiter? Geht es überhaupt weiter? Kann ich die Akte weglegen, weil das Verfahren abgeschlossen ist? Kann ich davon ausgehen, dass der Beklagte die Insolvenz in England als Privatperson angemeldet hat?

Danke für die Hilfe! :thx
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Loki
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#2

23.06.2011, 10:41

Ich habe mich mit dem Thema Auslandsinso auch schon einmal befassen müssen. Soweit ich mich erinnere, gilt die Inso dann für ganz Europa. Also entweder meldet ihr eure Forderungen in England noch an, wenn das noch möglich ist oder die Sache ist für euch erledigt. 100%ig sicher bin ich mir aber nicht. Es gibt eine Verordnung der EU über die Behandlung von internationalen Insolvenzverfahren (Nr. 1346/2000). Vielleicht hilft die dir weiter.
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Jeanie1984
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#3

24.06.2011, 09:59

:thx
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Jeanie1984
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#4

25.07.2011, 14:53

ja, ich werd mir die Verordnung mal durchlesen und dann mit dem Chef reden, was der denkt. Letztlich hängt es auch sicher davon ab, inwieweit die RSV noch zahlungsbereit ist und die Kosten für die Insolvenzanmeldung übernimmt. Oh man... :shock:
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