Ich soll nen Mahnbescheid nach China machen
Ich weiß gar nicht, wo ich mit meinen Fragen anfangen soll!
Also erstmal wo schicke ich meinen Mahnbescheid hin? Mir ist klar, dass ich den MB an das Amtsgericht schicke, welches als fiktives Prozessgericht für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständig wäre. Nur welches wäre das?
Kann mir jemand helfen?
Mahnbescheid nach China
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Sorry, Stimmt ja nicht, eure Mandantschaft wird ja hier in Deutschland sein.
Da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.
Vielleicht mal bei Mahnverfahren-aktuell.de schauen, da gibt es immer ganz brauchbare Tipps
Sorry, Stimmt ja nicht, eure Mandantschaft wird ja hier in Deutschland sein.
Da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.
Vielleicht mal bei Mahnverfahren-aktuell.de schauen, da gibt es immer ganz brauchbare Tipps
Zuletzt geändert von renopuppe am 18.05.2011, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
hat der mdt. keine gerichtsstandvereinbarung?
sonst geht dann noch ein europ. zahlungsbefehl. aber ob das in china geht? aber da wäre das proz.ger. das in china, wenn kein gerichtsstand im inland vereinbart ist!
sonst geht dann noch ein europ. zahlungsbefehl. aber ob das in china geht? aber da wäre das proz.ger. das in china, wenn kein gerichtsstand im inland vereinbart ist!
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europäischer Zahlungsbefehl ist das nicht ein internationaler Mahnbescheid???
Wenn der Gerichtsstand in Deutschland wäre, könnte ich dann einen europ. Zahlungsbefehl beim Amtsgericht Wedding (ist ja einheitlich?) beantragen und der würde dann nach China zugestellt werden?
Wenn der Gerichtsstand in Deutschland wäre, könnte ich dann einen europ. Zahlungsbefehl beim Amtsgericht Wedding (ist ja einheitlich?) beantragen und der würde dann nach China zugestellt werden?
- gabrielle
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also ich denke nicht, dass China zu Europa gehört. Es heißt nämlich:
"Mit dieser Verordnung wird ein Europäisches Mahnverfahren eingeführt. Dieses Verfahren führt zur Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen zivil- oder handelsrechtlichen Geldforderungen und zur Verringerung der Verfahrenskosten. Der Europäische Zahlungsbefehl wird in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf."
"Mit dieser Verordnung wird ein Europäisches Mahnverfahren eingeführt. Dieses Verfahren führt zur Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen zivil- oder handelsrechtlichen Geldforderungen und zur Verringerung der Verfahrenskosten. Der Europäische Zahlungsbefehl wird in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf."