Mahnbescheid nach China

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
esmiralda
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 21.01.2009, 08:56
Software: ReNoStar

#1

18.05.2011, 11:09

:shock: Ich soll nen Mahnbescheid nach China machen :shock:

Ich weiß gar nicht, wo ich mit meinen Fragen anfangen soll!

Also erstmal wo schicke ich meinen Mahnbescheid hin? Mir ist klar, dass ich den MB an das Amtsgericht schicke, welches als fiktives Prozessgericht für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständig wäre. Nur welches wäre das?

Kann mir jemand helfen?
renopuppe
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 20.06.2007, 21:04
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: da, wo sich sonst keiner hin verirrt :-)

#2

18.05.2011, 11:19

Aus Online-Mahnantrag.de: Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland wählen "Berlin"!!

Sorry, Stimmt ja nicht, eure Mandantschaft wird ja hier in Deutschland sein.

Da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.

Vielleicht mal bei Mahnverfahren-aktuell.de schauen, da gibt es immer ganz brauchbare Tipps :-)
Zuletzt geändert von renopuppe am 18.05.2011, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
esmiralda
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 21.01.2009, 08:56
Software: ReNoStar

#3

18.05.2011, 11:22

Der Antragsgegner hat aber seinen Sitz im Ausland nicht der Antragsteller!
renopuppe
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 20.06.2007, 21:04
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: da, wo sich sonst keiner hin verirrt :-)

#4

18.05.2011, 11:23

Ja, das habe ich dann auch gelesen :-)
esmiralda
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 21.01.2009, 08:56
Software: ReNoStar

#5

18.05.2011, 11:25

danke... ich schau mich da mal um :wink:
esmiralda
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 21.01.2009, 08:56
Software: ReNoStar

#6

19.05.2011, 10:37

Also MB nach China funktioniert schon mal nicht. Wir müssten direkt Klage einreichen. Nur zu welchem Gericht? An das wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat?
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#7

19.05.2011, 11:15

hat der mdt. keine gerichtsstandvereinbarung?

sonst geht dann noch ein europ. zahlungsbefehl. aber ob das in china geht? aber da wäre das proz.ger. das in china, wenn kein gerichtsstand im inland vereinbart ist!
[size=85]capture life - create art[/size]
esmiralda
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 21.01.2009, 08:56
Software: ReNoStar

#8

19.05.2011, 12:40

europäischer Zahlungsbefehl ist das nicht ein internationaler Mahnbescheid???

Wenn der Gerichtsstand in Deutschland wäre, könnte ich dann einen europ. Zahlungsbefehl beim Amtsgericht Wedding (ist ja einheitlich?) beantragen und der würde dann nach China zugestellt werden?
esmiralda
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 21.01.2009, 08:56
Software: ReNoStar

#9

19.05.2011, 14:34

Kann jemand erklären, wie ein europ. Zahlungsbefehl funktioniert?
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#10

19.05.2011, 14:47

also ich denke nicht, dass China zu Europa gehört. Es heißt nämlich:

"Mit dieser Verordnung wird ein Europäisches Mahnverfahren eingeführt. Dieses Verfahren führt zur Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen zivil- oder handelsrechtlichen Geldforderungen und zur Verringerung der Verfahrenskosten. Der Europäische Zahlungsbefehl wird in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf."
Antworten