In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Gast
#1
13.03.2007, 08:47
Guten Morgen Ihr Lieben!
Vollstreckungsbescheid und Urteil verjährt ja nach 30 Jahren.
Wann verjähren dann Kosten der Zwangsvollstreckung? Also GVZ-Kosten und so?
LG Hed
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Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
13.03.2007, 08:52
Die Kosten der ZV verjähren auch nach 30 Jahren.
Schau mal
hier!
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.