Zwangsvollstreckung in Türkei

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Anton79
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#1

12.03.2007, 20:26

habe eine vollstreckungsrechtliche Frage:

wir sollen die vorraussetzungen für die vollstreckung in der türkei schaffen.

wir haben keinen europäischen Vollstreckungstitel, da nur ein normales (streitiges) Urteil .

ich habe hierfür die Bescheinigung EuGVVO Anhang V vom Gericht angefordert für das urteil und nun erhalten. Weiß aber nicht ob diese bescheinigung auch für das vollstreckbarkeitsverfahren in der türkei richtig ist, da türkei nicht in der EU ist. .

Was ist mit den Kostenfestsdetzungsbeschlüssen? Muss ich auch hierfür die vorgenannten Bescheinigung anfordern?
Anton79
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#2

13.03.2007, 20:45

keiner ne ahnung? oder sowas schon mal beantragT`?
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Maeva
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#3

11.11.2008, 11:46

Mich würde das auch mal interessieren, habe ein Versäumnisurteil und ein KfB. Hieraus soll in der Türkei vollstreckt werden, habe nur keine Ahnung wie.

HILFE!!!!
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Tigerentchen
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#4

11.11.2008, 18:44

Habe gerade auch eine Akte mit dem Thema... :roll:

Dieser Link hat mir ganz gut geholfen:
http://www.localglobal.de/sixcms/detail ... te_id=3724
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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Maeva
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#5

11.11.2008, 20:29

Vielen lieben Dank, das hilft mir schon weiter :thx
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leilani
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#6

12.11.2008, 09:22

Jep! Der Artikel ist gut! Danke Tigerentchen! Den kannte ich auch noch nicht!

Ich hab da ja auch öfter mit zu tun. Fies wird es, wenn man eine Adresse rausfinden will. Einwohnermeldeämter in dem Sinne, wie wir sie kennen, gibt es nämlich nicht. :roll:
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