ZV-Frage

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Gast

#1

12.03.2007, 08:40

Guten Morgen!

Hab beim Vollstreckungsgericht schriftlich Anfrage gestellt, ob Schuldner EV abgegeben hat, falls ja, um Zusendung gebeten. Vermögensverzeichnis kam dann heute. EV-Abgabe: 11.03.2004. Genau vor 3 Jahren. Was würdet Ihr jetzt machen, normalen ZV-Antrag i.V.m. EV-Antrag oder die in dem Vermögensverzeichnis angegebenen Rentenanwartschaften pfänden?! Oder beides? Es geht um ca. 500,00 EUR.

Schöne stressfreie Woche wünsch ich Euch.

Gruß Hed
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Tigerentchen
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#2

12.03.2007, 08:44

Hallo Hed,
die Rentenanwartschaften würde ich nur pfänden, wenn der Schuldner im "rentenfähigen" Alter ist und die Rente entweder schon bekommt oder abzusehen ist, dass er sie bald bekommt.
Ich würde daher einen neuen ZV Auftrag i.V.m. EV-Antrag stellen.

Viel Erfolg ! :)
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dundine
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#3

12.03.2007, 08:44

moin, glaub die rentenanwartschaften, soweit es gesetzliche sind, bringen nicht all zu viel. würde an deiner stelle beim zuständigen GV anrufen, fragen ob der etwas näheres weiss... und ansonsten zusehen, dass du die erste bist mit einem neuen ZV-auftrag...

du kannst aber auch beides tun, sowohl die rentenanwartschaften pfänden und dann zv-auftrag. vermutlich bist aber nicht der einzige, der geld von ihm eintreiben will, von daher bleibt zu entscheiden, was schneller geht. denn für beides brauchst den titel...
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Grübchen
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#4

12.03.2007, 08:54

MOrgen, ich würde ZV einleiten.
LG Grübchen
StineP

#5

12.03.2007, 10:01

Würde ich auch. Da die drei-Jahresfrist verstrichen ist, besteht dir Möglichkeit, dass dir neue Pfändungsmöglichkeiten durch neue e.V. bekannt werden.

Außerdem könntest du dir durch schnelles Handeln bei neuen Vollstreckungsmöglichkeiten gleich nen Rang sichern. Also, hoppi galotti (würde Stromberg sagen *lach*)
Gast

#6

12.03.2007, 10:03

ich würde auch vorschlagen, daß sofort die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.

Rentenanwartschaften pfände ich heute kaum noch. Die Rentensituation hat sich so sehr verschlechtert, daß die Leute heute kaum noch eine pfändbare Rente bekommen. Macht also heute kaum noch Sinn.

Preußi
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wifey
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#7

12.03.2007, 11:55

:dafuer - auf jeden Fall ZV

Vielleicht kannst Du ja auch den zuständigen GV fragen, ob er schon nen neuen ZV-Auftrag Kombi EV hatte bzw. die EV erneut abgegeben wurde .... dann solltest Du lieber so schnell wie möglich zusehen, dass Du an das aktuelle Protokoll kommst. (Der GV kann ja rein theoretisch heute um 8.00 Uhr bereits beim Schuldner gewesen sein ;-))
Viele Grüße

ich
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