Ausländische Rechtsform als Antragsteller im MV

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Lensche
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#1

07.12.2010, 21:46

hallo,
muss einen Mahnbescheid für eine Firma mit Sitz in Südafrika beantragen. Habe schon rausgefunden dass dafür das Mahngericht Berlin-Schöneberg zuständig ist. Das Problem wäre also gelöst.
Das andere Problem ist, dass die Firma eine "CC" (closed company) ist. Diese Rechtsform kann man allerdings in den Onlineanträgen (Barcodeantrag) nicht eintragen. Ich habe auch kein Feld "sonstiges" gefunde, wo man etwas eintragen könnte.

Wer hatte schon mal einen solchen Fall und kann mir sagen, wie ich es machen muss?

Muss man statt dem MV vielleicht eine Klage einreichen?

Für Lösungsvorschläge wäre ich dankbar.

LG
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zmaus2003
Kennt alle Akten auswendig
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#2

08.12.2010, 08:35

es handelt sich bei deiner "CC" nicht um eine closed company (=aufgelöstes Unternehmen) sonderen um eine Close Corporation was einer AG für mittelständige Untenrehmen gleich kommt
Lensche
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#3

08.12.2010, 09:22

Oh okay...danke für die Info... Der Mandant selbst hat uns das so mitgeteilt. Schön, dass der selbst nicht weiß, was er für ne Firma gegründet hat!
Lensche
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#4

08.12.2010, 11:41

Oh und zuständig ist mittlerweile auch AG Berlin-Wedding!
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sternchen1981
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#5

17.03.2014, 15:24

Ich häng mich mal eben hier dran.

Ich habe hier eine litauische Firma als Antragsteller. Rechtsform = UAB. Diese Rechtsform ist nicht im Mahnantrag vorgegeben.
Was muss ich tun?
Wer sei Hoamat net liabt, und sei Hoamat ned ehrt, is a Lump auf dera Welt und sei Hoamat net wert!!

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Rivka
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#6

13.06.2014, 14:43

auch wenn bislang noch Nichts kam, ich häng mich auch mal dran.

hab Zuständigkeit in Deutschland - Gegner ist Tschechische s.r.o. bzw. spol.s.r.o. (entspricht der deutschen GmbH) - die gibts nicht in der Auswahl beim Online-Mahnantrag :(

was macht man denn da?
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