ZV Spanien, Titel Entscheidung Harmonisierungsamt Alicante
Verfasst: 07.12.2010, 10:13
Hallo zusammen,
ich bräuchte kurz Eure Hilfe:
Mir liegt ein Titel vom Harmonisierungsamt in Alicante/Spanien vor. Gläubiger = Mandant sitzt in Deutschland, Schuldner = Firma in Spanien. Es handelt sich um einen Titel aus einem Markenrechtsverfahren, in dem der Gegner zur Kostentragung verpflichtet war. Allerdings ist der Titel auf englisch - nicht spanisch.
Nachdem keine Zahlung erfolgte, möchte ich jetzt vollstrecken.
Ich habe mit dem Harmonisierungsamt in Alicante telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, daß der Titel (angeblich) nicht nochmal in Spanien anerkannt werden muß. Er müsse lediglich übersetzt werden. So richtig konnte mir da keiner weiterhelfen.
Ich bin mir da jetzt unsicher.
Nachdem der Titel jedoch auf englisch ist, könnte es auch sein, daß doch zunächst die Vollstreckbarkeit am Gericht des ersten Rechtszugs beantragt werden muß? Dazu tendiere ich eher. Gerichtssprache ist spanisch und der Titel vom Harmonisierungsamt muß sicher übersetzt werden - klar. Aber Anerkennungsverfahren?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank.
sh
ich bräuchte kurz Eure Hilfe:
Mir liegt ein Titel vom Harmonisierungsamt in Alicante/Spanien vor. Gläubiger = Mandant sitzt in Deutschland, Schuldner = Firma in Spanien. Es handelt sich um einen Titel aus einem Markenrechtsverfahren, in dem der Gegner zur Kostentragung verpflichtet war. Allerdings ist der Titel auf englisch - nicht spanisch.
Nachdem keine Zahlung erfolgte, möchte ich jetzt vollstrecken.
Ich habe mit dem Harmonisierungsamt in Alicante telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, daß der Titel (angeblich) nicht nochmal in Spanien anerkannt werden muß. Er müsse lediglich übersetzt werden. So richtig konnte mir da keiner weiterhelfen.
Ich bin mir da jetzt unsicher.
Nachdem der Titel jedoch auf englisch ist, könnte es auch sein, daß doch zunächst die Vollstreckbarkeit am Gericht des ersten Rechtszugs beantragt werden muß? Dazu tendiere ich eher. Gerichtssprache ist spanisch und der Titel vom Harmonisierungsamt muß sicher übersetzt werden - klar. Aber Anerkennungsverfahren?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank.
sh