Mandant sitzt in Österreich, Schuldnerin in Deutschland

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Butterfly17
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#1

03.12.2010, 15:58

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ich habe folgende Frage:

Ich soll einen Mahnbescheid für unseren in Österreich sitzenden Mandanten gegen eine Schuldnerin, die in Deutschland sitzt, vorbereiten. Es geht um eine Zahlungsforderung iHv 300,00 €

Wie gehe ich hier vor?

Habe so was noch nie gemacht....

Vielen lieben Dank im Voraus.

Liebe Grüße
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SH28111977
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#2

03.12.2010, 16:55

hallo,

du könntest einen europäischen zahlungsbefehl beantragen:

http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... ion_de.htm" target="blank

die genauen details - wie es geht - würden hier aber den rahmen sprengen. schau mal auf die HP, da ist das meiste erklärt.

den antrag mußt du in deutschland beim AG wedding stellen - das sagt dir aber auch der auf der HP befindliche europäische gerichtsatlas.

vlg
sh
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Butterfly17
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#3

03.12.2010, 17:11

Super, vielen Dank. Das ist schon mal ein Anfang. Werde mich bestimmt dann auf der Homepage zurechtfinden.
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#4

03.12.2010, 20:30

Aber wieso mit europäischem Zahlungsbefehl, wenn der Schuldner in Deutschland sitzt? Versteh ich nicht ganz. Wir hatten auch mal nen Gläubiger mit Hauptsitz im Ausland und die Schuldner waren alle in Deutschland. Da haben wir grundsätzlich einen normalen MB in Wedding beantragt, mehr nicht. Da lief alles wie gehabt.

Erst bei einem anderen Fall, wo der Schuldner im Ausland saß, kommt so etwas zum Tragen. Dachte ich eigentlich. Wer klärt mich auf? :mrgreen:
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Soenny
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#5

03.12.2010, 20:54

Ist auch richtig Phuul. MB muß beim Mahngericht Berlin-Wedding beantragt werden.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#6

04.12.2010, 10:03

es können beide verfahren gemacht werden.

deutsches mahnverfahren in wedding
oder europäischer zahlungsbefehl in wedding
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Butterfly17
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#7

06.12.2010, 11:13

Ihr Lieben, danke für Eure Antworten.

Habe mich ebenfalls noch schlau gemacht: in meinem Fall kommt nur der normale Antrag auf Erlass eines MBs in Frage, NICHT der
Europäische Zahlungsbefehl!!!
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