Klage gegen Schuldner in Frankreich

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Jennifer
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Beiträge: 422
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#1

21.02.2007, 19:46

Ich habe heute auch mal wieder eine Frage.

Wir möchten gegen einen in Frankreich wohnenden Gegner eine Klage einreichen. Gerichtsstand ist hier in Deutschland, das wurde vom Chef schon überprüft.

Wie geht das denn jetzt vor sich, wenn die Klage eingereicht wurde?
Hatte schon jemand so einen Fall? Das Gericht muss doch die Klage dann in Frankreich zustellen und mich würd mal interessieren, ob da gleich irgendwelche zusätzlichen Gerichtskosten bezahlt werden müssen oder wie lang das Verfahren gehen kann... (nerviger Mandant, da will ich mich gleich mal informieren, falls er so was von mir wissen will) :D
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
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#2

21.02.2007, 21:07

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sind die Kosten in Frankreich immens - und der Kläger muss zahlen und hat keinen Erstattungsanspruch durch den Beklagten ... kann aber auch sein, dass ich hier jetzt total daneben liege
Viele Grüße

ich
Bärchen

#3

22.02.2007, 08:09

Ein in Frankreich lebenden Beklagten hatten wir noch nicht, aber in Holland. Und da hat das alles tierisch lange gedauert. Die Zustellkosten sind schon höher...

Wir hatten die Klage eingereicht und nach einem halben Jahr ca. wurde die Klage dann doch endlich zugestellt... schneller gehts nicht - Aussage Rechtspfleger

Da kann man sich, glaube ich, auch vorstellen, wie lange das ganze Verfahren gedauert hat. Zum Glück kam der Beklagte nicht zum Gerichtstermin und es wurde ein Versäumnisurteil verkündet.
Gast

#4

22.02.2007, 09:11

Kann Nina nur zustimmen. Wir vertreten einen Mandanten, der in Dänemark wohnt und lebt und hier ein einem deutschen Gericht einen Mahnbescheid erhalten hat.
Der Mahnbescheid, welcher ihm nach Dänemark durch das deutsche Gericht über die Botschaft der BRD zugestellt wurde, war vom Mai 2005 und hat ihn im Februar 2006 erreicht. Wir haben dann sofort Widerspruch eingelegt und haben dann nun im Dezember 2006 die Anspruchsbegründung direkt an uns zugestellt bekommen. Nun geht das Verfahren wohl zügig voran.

Wie hoch die Zustellkosten für die Gegenseite waren, werden wir ja dann zur Kostenfestsetzung sehen.

L.G.
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