online-mahnbescheid.de - Problem mit Barcode-Verfahren

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cjdenver
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#1

26.09.2010, 13:42

Hiya zusammen,

haben hier ein kleines Problem mit dem Online Mahnbescheidsantrag (machen sowas recht selten), und da ich das am Freitag nicht beheben konnte lässts mir jetzt keine Ruhe :(

Jedenfalls siehts wie folgt aus: Wir vertreten einen Mandanten im Ausland als Antragsteller, die Antragsgegnerin sitzt ebenfalls im Ausland (eine bekannte englische Billigfluggesellschaft...)

So, nun hab ich für die Zuständigkeit folgendes rausgefunden:

Nach §703d ZPO ist für Antragsgegner mit Sitz im Ausland das Mahnverfahren zuständig, dessen Amtsgericht für das streitige Verfahren zuständig ist. Hier gehts um nen Flug von England nach Hamburg, also wahlweise eins in England oder das AG Hamburg. Also vorliegend das Mahngericht Hamburg.

Nach §689 Abs. 2 ZPO ist jedoch für alle Antragsteller mit Sitz im Ausland Wedding zuständig, auch wenn andere ausschließliche Zuständigkeiten gegeben sind.

Im vorliegenden Fall sind ja beide in England, also wär wohl Wedding zuständig.

Nur kann ich im Online-Mahnbescheid, wenn ich das entsprechend eintrage, kein Prozessgericht in Hamburg eintragen. Es kommt dann ein Hinweis "Das Prozessgericht ist nicht im ausgewählten Bundesland Berlin. Bitte ändern Sie das Bundesland in Hamburg".

Nun bin ich ein bisschen perplex. Soll ich das ganze dann über Hamburg laufen lassen und §689 ignorieren? Wobei ja dort grad drinsteht, dass er §703d überwirft... Das blöde Ding will mich kein anderes Streitgericht eintragen lassen außer Berlin, aber die sind ja nunmal offensichtlich nicht zuständig... :kopfkratz

Wär super wenn mich jemand auf den richtigen Weg bringen könnte, damit ich Montag nich wieder verzweifel an dem blöden Mahnbescheidskram :mrgreen:

Viele Grüße,

Chris
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#2

26.09.2010, 14:46

hm das ist wirklich ne gute Frage, die ich so jetzt auch noch nicht hatte..

habs grad mal ausprobiert, du kannst das Prozessgericht wahllos ändern
cjdenver
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#3

26.09.2010, 15:11

also, ändern kann man das prozessgericht wahllos, aber wenn ich in der bundeslandauswahl auf berlin geh und dann als prozessgericht 20348 hamburg eingebe, kommt:

"Fehler: Es befindet sich kein angegebenes Prozessgericht in dem von Ihnen ausgewählten Bundesland Berlin oder es konnte kein Bundesland zum angegebenen Prozessgericht ermittelt werden. Ändern Sie bitte die Adresse oder wählen Sie ein anderes Bundesland aus (Menü -> Start -> Bundesland)."

das prozessgericht kann offenbar lediglich ein berliner gericht sein, denn wenn ich spaßeshalber 10174 berlin mitte eingebe klappts.

ich meinte übrigens nicht online-mahnbescheid.de sondern die offizielle seite online-mahnantrag.de...
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#4

26.09.2010, 16:12

Hi, mach Dich deswegen nicht so fertig. Ruf einfach mal bei Hünfeld oder Hagen an und frage einen netten Sachbearbeiter. Den Online-Mahnbescheid kann man auch nicht als "der Weisheit letzter Schluss" bezeichnen. Konnte schon einmal mit einem Sachbearbeiter etwas aushandeln, da man zum Beispiel eine Gesellschaft in Auflösung nicht eingeben kann.
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#5

26.09.2010, 23:56

wie soll man da was aushandeln? so wie der Antrag übermittelt wird, wird er doch bearbeitet oder wie haste das gemacht?
cjdenver
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#6

27.09.2010, 19:51

mmm, ich weiß auch nich so recht... hatte heut mal versucht anzurufen, kam aber nich durch...

na ich hab jetzt einfach das verfahren über hamburg laufen lassen und den kram weggeschickt, sollten die mir sagen das muss nach wedding dann könnten die das doch weiterleiten, oder geht sowas bei mahnbescheidsanträgen nicht?

schaun mer mal was passiert :mrgreen:
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#7

30.09.2010, 08:37

Halli Hallo ich schreibe einfach mal weiter....

also ich versuche gerade (nach sehr langer Zeit) eine MB zu erstellen (online)....

jetzt bin ich mir schon direkt am Anfang unsicher...wegen dem Bundesland...

muss ich da das Bundesland nehmen, in dem wir unsere Kanzlei haben und das Bundesland in dem unser Mandant (Antragsteller) sein Geschäft hat?

Kann mir bitte jemand kurz auf die Sprünge helfen? Wäre echt lieb!!
Danke!!
LG
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nephele
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#8

30.09.2010, 08:52

Das Bundesland in dem der Antragssteller, also euer Mandant seinen Sitz hat § 689 Abs. 2 ZPO
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#9

30.09.2010, 08:56

Danke :-) :oops:
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#10

30.09.2010, 09:59

Soo...ich bin dabei meinen zweiten MB für heute zu machen und schon wieder gibt es Problemchen...

Sachverhalt
1. RE vom 02.04.09 über 4.930,23 €
2. RE vom 30.04.09 über 2.780,10 €
3. Teilzahlung 19.02.10 500,00 €
4. Gutschrift/Warenrückgabe 26.02.10 1.255,40 €
5. Teilzahlung 11.03.10 500,00 €
noch geschuldeter Betrag 5.454,93 €

So ging die letzte außergerichtliche Mahnung an den Gegener raus am 31.03.2010.
Leider hat unsere Mandantschaft vergessen das Datum der Fälligkeit einzutragen bei dem Satz "... Sie erhalten daher letztmailg die Möglichkeit die unten aufgeführten fälligen Rechnungen bis zum ....... auszugleichen"...

1. Problem
Wie bzw. was trage ich bei dem Punkt "Ansprüche" ein? Kann da ja keine "Gutschrift" für den Antragsgegner eintragen....

2. Problem
Ab wann berechne ich nun die Zinsen?

Bitte noch einmal (hoffe heute das letzte Mal) um EURE HILFE!

Danke :oops:
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