haben hier ein kleines Problem mit dem Online Mahnbescheidsantrag (machen sowas recht selten), und da ich das am Freitag nicht beheben konnte lässts mir jetzt keine Ruhe
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Jedenfalls siehts wie folgt aus: Wir vertreten einen Mandanten im Ausland als Antragsteller, die Antragsgegnerin sitzt ebenfalls im Ausland (eine bekannte englische Billigfluggesellschaft...)
So, nun hab ich für die Zuständigkeit folgendes rausgefunden:
Nach §703d ZPO ist für Antragsgegner mit Sitz im Ausland das Mahnverfahren zuständig, dessen Amtsgericht für das streitige Verfahren zuständig ist. Hier gehts um nen Flug von England nach Hamburg, also wahlweise eins in England oder das AG Hamburg. Also vorliegend das Mahngericht Hamburg.
Nach §689 Abs. 2 ZPO ist jedoch für alle Antragsteller mit Sitz im Ausland Wedding zuständig, auch wenn andere ausschließliche Zuständigkeiten gegeben sind.
Im vorliegenden Fall sind ja beide in England, also wär wohl Wedding zuständig.
Nur kann ich im Online-Mahnbescheid, wenn ich das entsprechend eintrage, kein Prozessgericht in Hamburg eintragen. Es kommt dann ein Hinweis "Das Prozessgericht ist nicht im ausgewählten Bundesland Berlin. Bitte ändern Sie das Bundesland in Hamburg".
Nun bin ich ein bisschen perplex. Soll ich das ganze dann über Hamburg laufen lassen und §689 ignorieren? Wobei ja dort grad drinsteht, dass er §703d überwirft... Das blöde Ding will mich kein anderes Streitgericht eintragen lassen außer Berlin, aber die sind ja nunmal offensichtlich nicht zuständig...
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Wär super wenn mich jemand auf den richtigen Weg bringen könnte, damit ich Montag nich wieder verzweifel an dem blöden Mahnbescheidskram
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Viele Grüße,
Chris