Seite 1 von 2

Schuldner in Guam

Verfasst: 20.02.2007, 11:59
von Raphaela1207
Hallo,

ich habe mal wieder ein Problem mit meinem "lieblings" Thema der ZV :| und zwar hat unsere Mandantin eine Unterhaltstitel gegen Schuldner. Die Forderung beläuft sich auf über 50.000,00 €. Problem ist nur, dass der Schuldner nach Guam verzogen ist. Jetzt bin ich mir nicht so sicher wie ich vorgehen soll.

Chefin meint, wir haben ja im Scheidungsurteil bezüglich des Versorgungsausgleichs die Rentenanwartschaften mit Versicherungsnummer stehen. Der Schuldner hat zwar noch keinen Anspruch auf diese Rente, da er noch zu jung ist, aber ich soll jetzt versuche bzw. herausfinden ob es möglich ist die Altersrente hier in Deutschland zu pfänden. Was meint ihr? Ist das machbar? :?:

Der Pfüb muss doch auch zugestellt werden an den Schuldner oder nicht? Oder kann ich im Pfüb öffentliche Zustellung beantragen? Und kann ich den Pfüb hier in Deutschland an ein Gericht schicken und wenn ja an welches.
:roll:
Sorry Fragen über Fragen. Hoffe ihr könnt mir einige Tips geben.

Bin so langsam echt am verzweifeln.

LG Raphaela

Verfasst: 20.02.2007, 12:03
von Curry
Ich denke schon, dass das gehen müsste. Übrigens muss der PfÜb dem Schuldner nicht zugestellt werden, er soll dem Schuldner zugestellt werden, von daher dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Denke ich zumindest.

Verfasst: 20.02.2007, 12:13
von Raphaela1207
Hey Nancy,

danke danke für die Antwort. Das ermutigt mich ja ein wenig, aber an welches Gericht soll ich den Pfüb schicken? Sitz der Schuldnerin?

Raphaela

Verfasst: 20.02.2007, 12:14
von Feierabend
Ich würde einfach mal blöd beim Rechtspfleger am AG Deines Wohnortes nachfragen. Da gibt´s bestimmt nen Netten oder ne Nette, die Dir weiterhelfen können?!

Verfasst: 20.02.2007, 12:19
von Curry
Welches Gericht da zuständig ist, weiß ich auch nicht. Aber du könntest ja auch die alte Adresse vom Schuldner angeben und den PfÜb dann an das zuständige Gericht schicken.

Verfasst: 20.02.2007, 12:33
von Raphaela1207
Ja, das mit der alten Anschrift hatte ich mir auch schon so überlegt. Aber noch ne Frage bezüglich der Rente, die steht ihm ja jetzt noch nicht zu, aber wenn ihm die irgendwann mal zustehen würde, müsste er die dann beantragen? Was wäre denn wenn er sie dann nicht beantragen würde, würde unser Pfüb so einen Rentenantrag ersetzen? Habe von Rente keinen Plan, liegt wohl daran, dass ich noch nicht so alt bin.... :omi

Verfasst: 21.02.2007, 08:23
von Raphaela1207
:moin Ich hab noch ne Frage,

reicht denn dieser normal Pfüb Antrag für Rentenpfändung der im RA-Micro verfasst ist, oder sollte ich noch irgendetwas ergänzen? Muss ich darauf hinweisen, dass Schuldner nun in Guam lebt?

LG Raphaela

Verfasst: 21.02.2007, 08:28
von Curry
Ich denke nicht, dass du noch was ergänzen musst. Wenn du darauf hinweist, dass der Schuldner in Guam lebt, dann wäre ja die Adresse falsch, die du im PfÜb angibst (du weißt doch gar nicht, dass er in Guam lebt :wink: )

Verfasst: 21.02.2007, 08:29
von Pepsi
nö normal reicht der..

welcher normale Mensch verzichtet denn auf seine Rente.. ihr könnt doch sowieso nicht alles pfänden wenns denn mal soweit ist

übrigens vergiss nicht, dass es Unterhalt ist, da musst du darauf achten dass du den richtigen PfÜB nimmst (von wegen §805d oder wie der heißt)

Verfasst: 21.02.2007, 11:00
von Raphaela1207
Danke nochmals für eure Antworten, dass mit dem Unterhaltspfüb war mir schon klar. Ok, ich mache dann einfach mal und warte was kommt..... Ihr habt mir wieder sehr geholfen..... :thx

PS: Stimmt ja, weiß ja gar nicht, dass Schuldner in Guam lebt.....:engel