Ich schon wieder,
von wegen ich weiß nicht, dass der Schuldner in Guam lebt..... Die Mandnatin hat mir grad mal den Titel endlich wiedergebracht und da steht leider die Anschrift von Guam drin und nun? Trotzdem Unterhalts-Pfüb machen und dann hier nach Deutschland zu Gericht? Aber welches, hab nun schon mit nem Rechtspfleger telefoniert, der wusste auch nix genaues und meinte das ginge überhaupt nicht.... Ahhhh was mach ich denn jetzt?
Total verzweifelte Grüße
Raphaela
Schuldner in Guam
- Raphaela1207
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- Raphaela1207
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Habe nun mal ein wenig rum gelesen finde ja den § 828 ZPO in Verb. mit § 23 bzw. § 23a, ganz passend. Fände ja das ich hier nach 23a entscheiden müsste und somit den Sitz der Gläubigerin als Vollstreckungsgericht nehmen kann, oder????
- Curry
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Das hört sich doch ganz gut an, aber was meinte denn der Rechtspfleger, warum das nicht geht?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Raphaela1207
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Das konnte/ wollte er mir nicht sagen, hatte sowieso den Eindruck, dass ich ihn in seiner Frühstückspause gestört habe, denn er ist erst nach dem zigmalsten Klingeln ans Telefon gegangen. War ziemlich genervt der gute Herr und ich fang dann immer sofort an zu brabbeln ohne Luft zu holen. Bis ich halt mein Problem erklärt hatte. *schäm* Nein aber ich denke werde nun nach § 23a ZPO vorgehen..... Oder was meinst du Nancy?
- Curry
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Ich denke eigentlich, dass es klappen müsste. Deine §§ bezüglich der Zuständigkeit hören sich für mich plausibel an. Und wie gesagt, der PfÜb muss dem Schuldner nicht zugestellt werden, er soll zugestellt werden. Von daher müsste es funktionieren.
Curry
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