ZV Rechtsmittel

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Gast

#1

14.02.2007, 08:52

Guten Morgen!

Wir haben soeben einen Beschluss vom Gericht zugestellt erhalten. In diesem steht:

Der Antrag des Schuldners auf Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO wird zurückgewiesen.

Schuldner trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Kann man hiergegen Rechtsmittel einlegen? Falls ja, binnen welcher Frist?
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emmelie_erdbeer
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#2

14.02.2007, 09:05

Guten Morgen,

da hast Du ja ne harte Nuss zu knacken. :?
Also wir hatten vor kurzem den umgekehrten Fall. Ein Schuldner hat aufgrund unseres PfÜbs Vollstreckungsschutz beantragt und auch bewilligt bekommen. Gegen diesen Beschluss hätten wir sofortige Beschwerde (Notfrist 2 Wochen) gem. § 793 ZPO i.V.m. § 11 RPflG einlegen können.

Weiß nicht ob das auf Deinen Fall zutrifft. Mehr fällt mir dazu leider auch nicht ein.

LG Emmelie :)
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#3

14.02.2007, 23:37

:schieb Ihr macht mich neugierig :omi
Viele Grüße

ich
Gast

#4

15.02.2007, 08:47

Guten Morgähn,

zunächst müsste einmal geklärt werden, was das eigentlich für ein Schuldner ist (Privatperson oder Firma)

Welche Vollstreckungsmaßnahme ist gegen den Mandanten eingeleitet worden und wie hat er den Vollstreckungsschutzantrag begründet???

Preußi
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